AGB

AGB

Gültig ab: 03. March 2026


1. Einleitung

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Dienstleistungen, die IProLoop („wir“, „uns“, „unser“) gegenüber Kunden („Kunde“, „Sie“, „Ihr“) erbringt.

Mit der Anfrage, Beauftragung, dem Zugriff auf oder der Nutzung unserer Leistungen erklären Sie sich mit diesen AGB einverstanden. Diese AGB gelten weltweit; zwingende gesetzliche Vorschriften am jeweiligen Leistungsort bleiben unberührt.

1.2 Nur Unternehmer (B2B)

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Kunden, die als Unternehmer im Sinne der jeweils anwendbaren Rechtsordnung handeln (z. B. § 14 BGB), d. h. in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit. Verbraucherrechte (einschließlich Widerrufsrechte) werden in diesen AGB nicht geregelt.

1.3 IProLoop Gesellschaften / Vertragspartner

„IProLoop“ bezeichnet die IProLoop-Unternehmensgruppe, insbesondere die IProLoop B.V. (Niederlande), die IProLoop UG (haftungsbeschränkt) (Deutschland) sowie die IProLoop LLC (USA) und jede weitere verbundene Gesellschaft, die ausdrücklich in einem Beauftragungsdokument benannt ist.
Vertragspartner der jeweiligen Beauftragung ist ausschließlich die IProLoop-Gesellschaft, die im jeweiligen Service Agreement / Purchase Order / SOW / Trainingsangebot als „Contracting Entity“ benannt ist. Nur diese Contracting Entity übernimmt Pflichten und Haftung aus der jeweiligen Beauftragung.


2. Begriffsbestimmungen

  • „Leistungen“: Leistungen von IProLoop in den Bereichen Procure+, Secure+, Expert Resourcing und IProLoop Academy, wie in diesen AGB und/oder im jeweiligen Beauftragungsdokument beschrieben.
  • „Procure+“: Leistungen rund um Einkauf und Supply-Chain-Execution, einschließlich ggf. loop-basierter Delivery-Frameworks.
  • „Secure+“: Leistungen im Bereich Network- und Cloud-Security Consulting sowie Delivery.
  • „Expert Resourcing“: Matching, Koordination und Enablement qualifizierter Professionals (Experten/Partner) für Projektleistungen, inkl. Expert-Pool.
  • „IProLoop Academy“: Trainings- und Enablement-Leistungen für Einzelpersonen und Teams.
  • „Beauftragungsdokument(e)“: Service Agreement / Purchase Order / Statement of Work (SOW) / Trainingsangebot inkl. Anlagen, die Scope, Deliverables, Zeitplan, Rollen und Vergütung regeln.
  • „Trainingsangebot“: Schriftliches Angebot/Order für Academy-Leistungen mit Umfang, Format, Inhalt, Dauer, Preis und Bedingungen.
  • „Deliverables“: Vereinbarte Ergebnisse/Outputs (z. B. Reports, Empfehlungen, Dokumentationen, Trainingsmaterialien, Projektoutputs).
  • „Expert Pool“: IProLoops kuratiertes Netzwerk unabhängiger Professionals für Expert-Resourcing.
  • „Subunternehmer“: Von IProLoop eingesetzte Dritte zur Leistungserbringung.


3. Leistungsumfang

3.1 Service Portfolio (IProLoop Säulen)

IProLoop erbringt Leistungen in folgenden Säulen, jeweils gemäß Beauftragungsdokument:

  1. a) Procure+ (Procurement & Supply Chain Execution)
    Beratung und Delivery-Support zur Verbesserung von Einkaufs- und Supply-Chain-Performance, je nach Scope z. B.: Einkaufsstrategie, Sourcing, Lieferantenmanagement, Benchmarking, Verhandlungsunterstützung, operative Stabilisierung, strukturierte Delivery-Frameworks („IProLoop Value Loops“).
  2. b) Secure+ (Network & Cloud Security)
    Beratung und Delivery zur Absicherung von Netzwerk-, Cloud- und Hybrid-Umgebungen, je nach Scope z. B.: Security Assessments, Architektur/Implementierung, Risiko- & Compliance-Alignment, Access Control, Datenschutzkonzepte, Monitoring/Logging-Konzepte, Security Operations Enablement.
  3. c) Expert Resourcing (Experten, Partner, Expert Pool)
    Matching und Koordination qualifizierter Professionals für Kunden-Assignments, je nach Modell z. B.: Placement, partnerbasierte Delivery, Onboarding-Readiness, Koordination.
  4. d) IProLoop Academy (Training & Enablement)
    Trainingsprogramme gemäß Trainingsangebot (Format, Umfang, Inhalte, Dauer, ggf. Zertifizierungselemente, sofern ausdrücklich vereinbart).

3.2 Beauftragungsdokumente sind maßgeblich

Der konkrete Umfang, Deliverables, Zeitplan, Annahmen, Verantwortlichkeiten und Vergütung ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Beauftragungsdokument. Bei Widersprüchen gilt das Beauftragungsdokument für diese Beauftragung vorrangig.

3.3 Out-of-Scope / Zusatzleistungen

Leistungen, die nicht ausdrücklich im Beauftragungsdokument enthalten sind, sind nicht geschuldet. Zusatzleistungen bedürfen eines schriftlichen Change Requests inkl. ggf. Anpassung von Fees und Zeitplan.

3.4 Change Control

Änderungen an Scope, Deliverables, Zeitplan oder Fees werden erst nach schriftlicher Zustimmung beider Parteien umgesetzt.

3.5 Rangfolge (Order of Precedence)

Bei Konflikten gilt für die jeweilige Beauftragung folgende Reihenfolge:

  1. Service Agreement / SOW / Purchase Order / Trainingsangebot inkl. Anlagen (SLA, DPA, Security Annex etc.)
  2. Diese AGB
    Abweichungen von diesen AGB gelten nur für die konkrete Beauftragung und ändern die AGB nicht „global“.


4. Delivery-Grundsätze und Mitwirkung

4.1 Pflichten IProLoop

IProLoop erbringt die Leistungen mit angemessener Sorgfalt, Fachkunde und professioneller Diligence und bemüht sich, vereinbarte Deliverables innerhalb der vereinbarten Zeitrahmen zu liefern.

4.2 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt rechtzeitig Informationen, Zugänge, Freigaben, Systemverfügbarkeit (falls erforderlich) und Zusammenarbeit bereit. Verzögerungen durch fehlende Inputs können Zeitplan, Kosten und Liefertermine beeinflussen.

4.3 Kein Erfolgsgarantie

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, garantiert IProLoop keine bestimmten Ergebnisse. Resultate hängen u. a. von Kundenentscheidungen, Drittparteien, Lieferantenperformance, Systemrestriktionen und externen Faktoren ab.

4.4 Kommunikation (Allgemeine Anfragen)

Zur Priorisierung der Delivery kann IProLoop für allgemeine Anfragen keine telefonische Unterstützung bereitstellen. Nach Engagement-Bestätigung werden Kommunikationswege (ggf. inkl. Telefon) im Setup festgelegt.

4.5 Unaufgeforderte Angebote / Missbrauch von Kontaktkanälen

Kontaktformulare/Kanäle dienen legitimen Anfragen zu IProLoop Leistungen. Unaufgeforderte Massenwerbung, Cold Sales Pitches, irrelevante Angebote oder automatisierte Submissions sind nicht erwünscht. IProLoop kann solche Anfragen ignorieren, blockieren und/oder löschen und bei Missbrauch technische Maßnahmen sowie ggf. rechtliche Schritte ergreifen. Recruiter/Agenturen unterliegen Abschnitt 8.5.

4.6 Abnahme / Acceptance von Deliverables

Sofern im Beauftragungsdokument nicht anders geregelt, prüft der Kunde Deliverables innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe („Review Period“).
Ein Deliverable gilt als abgenommen, wenn (i) der Kunde schriftlich abnimmt, oder (ii) der Kunde innerhalb der Review Period keine schriftliche, konkrete und nachvollziehbare Mängelrüge erhebt, oder (iii) der Kunde Deliverables produktiv oder operativ nutzt.
Bei rechtzeitiger berechtigter Mängelrüge wird IProLoop die Mängel innerhalb angemessener Frist beheben; danach läuft der Abnahmeprozess für die betroffenen Teile erneut.

4.7 Secure+ Abgrenzung (kein 24/7 Betrieb ohne SOW/SLA)

Sofern nicht ausdrücklich in SOW/SLA vereinbart, umfassen Secure+ Leistungen keine 24/7-Überwachung, Incident-Response-Retainer, Managed Security Operations oder Notfall-Support. Konzepte/Empfehlungen erfordern Implementierungsentscheidungen und operative Kontrollen des Kunden.

4.8 Subunternehmer und Expert Pool Ressourcen

IProLoop kann Subunternehmer und Expert-Pool-Ressourcen zur Leistungserbringung einsetzen. IProLoop bleibt für die vereinbarten Leistungen verantwortlich, soweit im Beauftragungsdokument nichts Abweichendes geregelt ist. IProLoop stellt angemessene Vertraulichkeits- und (sofern anwendbar) Datenschutzpflichten sicher.


5. Vergütung, Abrechnung, Zahlung

5.1 Fees

Fees, Raten, Meilensteine und erstattungsfähige Auslagen (falls vereinbart) sind im Beauftragungsdokument geregelt.

5.2 Rechnungsstellung und Fälligkeit

Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.

5.3 Zahlungsverzug

Bei Verzug kann IProLoop – soweit rechtlich zulässig – (i) gesetzliche Verzugszinsen verlangen, (ii) Leistungen bis zum Ausgleich offener Beträge aussetzen und/oder (iii) angemessene Beitreibungs- und Durchsetzungskosten geltend machen.

5.4 Währung und Bankgebühren

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt Zahlung in EUR. Der Kunde trägt Transfer- und Bankgebühren, sodass der Rechnungsbetrag vollständig eingeht.

5.5 Kein Verzicht

Annahme verspäteter/teilweiser Zahlungen bedeutet keinen Verzicht auf vollständige Zahlung und Rechte.

5.6 Spesen / Reise- und Nebenkosten

Erstattungsfähige Auslagen (sofern vereinbart) bedürfen vorheriger schriftlicher Freigabe und werden gegen Beleg zum Selbstkostenpreis berechnet. Reisezeit ist – sofern vereinbart – zu den vereinbarten Sätzen abrechenbar; Reisekosten werden gemäß Beauftragungsdokument erstattet.

5.7 Steuern / Withholding

Fees verstehen sich zzgl. USt./Sales Taxes, sofern nicht anders angegeben. Muss der Kunde aufgrund gesetzlicher Vorschriften Steuern einbehalten, hat der Kunde den Zahlbetrag so zu bruttoisieren, dass IProLoop den vollen Rechnungsbetrag erhält, sofern nicht vorab eine gültige Befreiungs-/Ermäßigungsbescheinigung vorgelegt wird.


6. Expert Pool – Einmalige Validierungsgebühr

6.1 Auslöser und Höhe

Eine einmalige Validierungsgebühr von EUR 80 wird nur fällig, wenn das Profil geprüft, genehmigt und im Expert Pool aktiviert wurde.

6.2 Zweck

Die Gebühr deckt Aufwände für Profilvalidierung, Verifizierung, Onboarding-Readiness und Matching-Koordination.

6.3 Anrechnung beim ersten Assignment

Kommt es zu einer erfolgreichen Platzierung und der Expert schließt ein erstes bezahltes Assignment/Projekt über IProLoop ab, wird die EUR 80 Gebühr mit der ersten Abrechnung/Settlement angerechnet (gemäß Prozess im jeweiligen Engagement).

6.4 Keine Abos

Keine monatlichen Gebühren, keine Abonnements. Keine Gebühr ohne Aktivierung.

6.5 Keine Rückerstattung (außer Anrechnung / zwingendes Recht)

Außer der Anrechnung nach 6.3 und soweit zwingendes Recht etwas anderes verlangt, ist die Gebühr nicht erstattungsfähig, z. B. bei Ausbleiben eines Assignments oder Rückzug aus dem Expert Pool.


7. Datenschutz und Privatsphäre

7.1 Compliance

IProLoop verarbeitet personenbezogene Daten gemäß anwendbaren Datenschutzgesetzen, inkl. soweit relevant GDPR (EU/EEA), CCPA/CPRA (Kalifornien), LGPD (Brasilien), PIPEDA (Kanada).

7.2 Auftragsverarbeitung (DPA)

Verarbeitet IProLoop Daten im Auftrag des Kunden, kann ein Data Processing Agreement (DPA) abgeschlossen werden, das Details, TOMs und Verantwortlichkeiten regelt.

7.3 Sicherheit

IProLoop setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ein, um personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder rechtswidriger Verarbeitung zu schützen.


8. Geistiges Eigentum

8.1 Eigentum

Methoden, Frameworks, Tools, Templates, Trainingsmaterialien, Know-how und vorbestehende Materialien von IProLoop bleiben ausschließliches Eigentum von IProLoop.

8.2 Nutzungsrecht an Deliverables

Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht an Deliverables ausschließlich für interne Geschäftszwecke, sofern nicht anders vereinbart.

8.3 Beschränkungen

Ohne schriftliche Zustimmung darf der Kunde IProLoop Materialien/Deliverables nicht vervielfältigen, verbreiten, veröffentlichen, unterlizenzieren oder abgeleitete Werke erstellen, außer im Rahmen des eingeräumten Nutzungsrechts.

8.4 Website-Content und Job Postings

Websiteinhalte, Job Postings, Rollentexte, Prozesse etc. sind urheber- und wettbewerbsrechtlich geschützt. Kopieren, Scraping, Re-Publishing, Framing oder kommerzielle Nutzung ohne Zustimmung ist untersagt.

8.5 Keine Agenturbeziehung / Keine Gebühren ohne schriftliche Vereinbarung

Unaufgeforderte Kandidatenprofile von Recruitern/Agenturen werden nicht akzeptiert. Gebühren/Provisionen entstehen nur bei vorheriger schriftlicher Recruiting-Vereinbarung. Unaufgeforderte Einsendungen gelten als unsolicited; eine Nutzung begründet keine Zahlungspflicht. Direkte Kontaktaufnahme zu Mitarbeitenden zu Rollen ist nur bei schriftlicher Einladung zulässig.


9. Vertraulichkeit

9.1 Vertrauliche Informationen

Beide Parteien schützen vertrauliche Informationen mit angemessener Sorgfalt und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung.

9.2 Ausnahmen

Nicht vertraulich sind Informationen, die rechtmäßig öffentlich sind, vorher rechtmäßig bekannt waren, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund Gesetzes offenzulegen sind (ggf. mit vorheriger Benachrichtigung, soweit zulässig).

9.3 Fortgeltung

Vertraulichkeit gilt 3 Jahre nach Beendigung, sofern nicht Gesetz oder Vereinbarung längere Fristen verlangen.

9.4 Nichtweitergabe von Angeboten, SOWs, Preisen und kommerziellen Bedingungen

Proposals, SOWs, Preise, Rate Cards, Methodiken („Proposal Materials“) sind vertraulich und nur für die interne Bewertung des Kunden. Ohne schriftliche Zustimmung darf der Kunde diese nicht weitergeben, nicht zur Einholung konkurrierender Angebote/Benchmarks nutzen, nicht für Ausschreibungen verwenden und nicht zur Unterstützung konkurrierender Services verwenden.

9.5 Zulässige Weitergabe (Need-to-know)

Weitergabe nur an Mitarbeitende und professionelle Berater des Kunden (z. B. Anwälte, Steuerberater, Auditoren) auf Need-to-know-Basis, mit gleichwertigen Vertraulichkeitspflichten.

9.6 Rückgabe/Löschung

Auf schriftliche Anforderung sind Proposal Materials zurückzugeben oder sicher zu löschen, außer zwingende Aufbewahrungspflichten bestehen (dann weiterhin vertraulich).

9.7 Unterlassungsanspruch

Verstöße gegen 9.4–9.6 können irreparablen Schaden verursachen; IProLoop kann Unterlassungs-/Eilrechtsschutz zusätzlich zu weiteren Ansprüchen geltend machen.


10. Haftungsbegrenzung

10.1 Ausschluss indirekter Schäden

Soweit gesetzlich zulässig, haftet IProLoop nicht für indirekte, zufällige, besondere, punitive oder Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn, Umsatzverlust, Betriebsunterbrechung, Datenverlust).

10.2 Haftungshöchstgrenze

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesamthaftung von IProLoop je Beauftragung begrenzt auf die vom Kunden tatsächlich gezahlten Fees für die Leistungen, die den Anspruch auslösen, innerhalb der 12 Monate vor dem Ereignis, das den Anspruch begründet.

10.3 Zwingendes Recht

Haftungsausschlüsse gelten nicht, soweit Haftung nach zwingendem Recht nicht ausgeschlossen werden kann (z. B. Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit, soweit anwendbar).


11. Laufzeit und Kündigung

11.1 Laufzeit

Diese AGB gelten ab erster Nutzung/Beauftragung und bleiben wirksam, vorbehaltlich der jeweiligen Engagement-Laufzeit.

11.2 Kündigung durch den Kunden

Der Kunde kann bei wesentlicher Pflichtverletzung kündigen, wenn IProLoop die Pflichtverletzung nicht binnen 15 Kalendertagen nach schriftlicher Abmahnung behebt.

11.3 Kündigung durch IProLoop

IProLoop kann bei wesentlicher Pflichtverletzung des Kunden (einschließlich Nichtzahlung) kündigen, ggf. nach Fristsetzung, sofern Heilung möglich ist.

11.4 Folgen der Beendigung

Bei Beendigung werden offene Rechnungen sofort fällig; Vertrauliches ist auf Anfrage zurückzugeben/zu löschen; Regelungen mit Fortgeltungsabsicht bleiben bestehen.


12. Streitbeilegung, Recht und Gerichtsstand

12.1 Gütliche Einigung

Streitigkeiten werden zunächst in gutem Glauben auf Management-Ebene verhandelt.

12.2 Schiedsverfahren (ICC)

Wird binnen 30 Tagen keine Einigung erzielt, wird der Streit endgültig durch verbindliches Schiedsverfahren nach ICC-Regeln entschieden.

12.3 Sitz, Sprache, anwendbares Recht (Contracting Entity)

Die Parteien vereinbaren, dass anwendbares Recht und Schiedsort von der im Beauftragungsdokument benannten IProLoop-Gesellschaft als Vertragspartner („Contracting Entity“) abhängen:

  1. a) Wenn Contracting Entity = IProLoop B.V. (Niederlande):
  • Schiedsort (Seat): Amsterdam, Niederlande
  • Anwendbares Recht: Recht der Niederlande (unter Ausschluss des Kollisionsrechts)
  1. b) Wenn Contracting Entity = IProLoop UG (haftungsbeschränkt) (Deutschland):
  • Schiedsort (Seat): Düsseldorf, Deutschland
  • Anwendbares Recht: Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss des Kollisionsrechts)
  1. c) Wenn Contracting Entity = IProLoop LLC (USA):
  • Schiedsort (Seat): Raleigh, North Carolina, USA
  • Anwendbares Recht: Recht des Bundesstaates North Carolina sowie anwendbares Bundesrecht der USA (unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Vorschriften)

Sprache: Englisch, sofern das Beauftragungsdokument nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.
Zwingendes Recht: Zwingende gesetzliche Vorschriften, die nicht abbedungen werden können, bleiben unberührt.

12.4 Einstweiliger Rechtsschutz

Jede Partei kann zur Sicherung von IP/Vertraulichkeit einstweiligen Rechtsschutz bei zuständigen Gerichten beantragen.

12.5 Ausnahme für unbestrittene Zahlungsansprüche (Gerichtlicher Rechtsweg)

Ungeachtet der Schiedsklausel in Abschnitt 12.2 ist IProLoop berechtigt, Ansprüche auf Zahlung fälliger Vergütung (einschließlich unbestrittener oder überfälliger Rechnungen) sowie Ansprüche auf Zahlungsverzug (z. B. Verzugszinsen und angemessene Beitreibungskosten) vor den zuständigen staatlichen Gerichten geltend zu machen.
Als zuständig gilt – soweit rechtlich zulässig – der Gerichtsstand am Sitz der jeweiligen Contracting Entity oder jeder andere gesetzlich zulässige Gerichtsstand.


13. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerung/Leistungsstörung durch Ereignisse außerhalb angemessener Kontrolle (Force Majeure), sofern sie unverzüglich informiert und angemessen mitigiert. Dauert Force Majeure länger als 90 Tage, kann die betroffene Beauftragung schriftlich gekündigt werden.


14. Änderungen der AGB

IProLoop kann diese AGB anpassen (z. B. wegen Änderungen in Prozessen oder Rechtslage). Aktualisierte Versionen werden per Website-Hinweis, E-Mail oder auf anderem geeignetem Weg bekannt gemacht und treten 14 Tage nach Mitteilung in Kraft, sofern kein späterer Zeitpunkt genannt wird. Widerspricht der Kunde nicht schriftlich innerhalb dieser Frist und nutzt die Leistungen weiter, gelten die Änderungen als angenommen.


15. Salvatorische Klausel

Ist eine Bestimmung unwirksam/undurchsetzbar, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.


16. Gesamte Vereinbarung und Abtretung

16.1 Gesamte Vereinbarung

Diese AGB sowie das jeweilige Beauftragungsdokument inkl. Anlagen (z. B. DPA) bilden die vollständige Vereinbarung für die jeweilige Beauftragung.

16.2 Abtretung/Übertragung

Der Kunde darf Rechte/Pflichten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von IProLoop abtreten oder übertragen. IProLoop darf innerhalb der IProLoop Gruppe abtreten/übertragen.

16.3 Mitteilungen (Notices)

Rechtsverbindliche Mitteilungen sind schriftlich (Textform genügt, sofern nicht zwingendes Recht Schriftform verlangt) an die im Beauftragungsdokument benannte Contracting Entity zu richten. IProLoop kann dem Kunden eine abweichende Adresse für Zustellungen (Registered Office) schriftlich mitteilen.

 

Unternehmensangaben

Die jeweils im Beauftragungsdokument benannte IProLoop-Gesellschaft ist Vertragspartner („Contracting Entity“).
Registered Office (Satzungssitz / registered office) und Business Address (operative Geschäftsadresse) können voneinander abweichen. Rechtsverbindliche Erklärungen (z. B. Mahnungen, Fristsetzungen, Kündigungen) sind an die im Beauftragungsdokument benannte Contracting Entity zu richten; zusätzlich kann IProLoop eine operative Adresse für die Durchführung/Kommunikation verwenden.

Netherlands – IProLoop B.V.
Registered Office: Looskade 20, 6041 LE Roermond, Netherlands
Business Address: Looskade 20, 6041 LE Roermond, Netherlands

Germany – IProLoop UG (haftungsbeschränkt)
Registered Office: Hammfelddamm 4A, 41460 Neuss, Germany
Business Address: Hammfelddamm 4A, 41460 Neuss, Germany

USA – IProLoop LLC
Registered Office: 4030 Wake Forest Road, Ste 349, Raleigh, NC 27609, USA
Business Address (Operations): Forum I – 8601 Six Forks Road, 27615 Raleigh, NC 27609, USA

E-Mail: info@iproloop.com