IProLoop Allgemeine Geschäftsbedingungen – Rechtlicher Hinweis

1. EINLEITUNG

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Vertrag“) gelten für alle Dienstleistungen, die IProLoop („das Unternehmen“, „wir“, „unser“, „uns“) für seine Kunden („Kunde“, „Sie“, „Ihr“) erbringt.

Durch den Zugriff auf oder die Nutzung unserer Services, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Beschaffung, SAP-Beratung und -Schulung, Netzwerk- und Cloud-Sicherheitsservices oder andere Angebote (zusammenfassend als „Services“ bezeichnet), erklären Sie sich mit den vorliegenden Bedingungen einverstanden.

Diese Bedingungen gelten unabhängig davon, ob es sich bei dem Kunden um eine Einzelperson, ein Unternehmen oder eine andere juristische Person handelt, und sie gelten weltweit, auch in Regionen wie der Europäischen Union (EU), Kalifornien, Brasilien und Kanada.

2. UMFANG DER DIENSTLEISTUNGEN

2.1. ALLGEMEINE ÜBERSICHT DER DIENSTLEISTUNGEN

IProLoop erbringt die folgenden Dienstleistungen („Dienstleistungen“) für Kunden, die den in der jeweiligen Dienstleistungsvereinbarung oder Bestellung festgelegten Bedingungen unterliegen:

2.2. SPEZIELLE SERVICEVEREINBARUNG ODER BESTELLUNG

Die spezifischen Dienstleistungen, die für den Kunden erbracht werden, einschließlich des Umfangs, der zu erbringenden Leistungen, des Zeitplans, der Gebühren und anderer Bedingungen, werden in dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag oder der Bestellung, die von beiden Parteien unterzeichnet werden, ausdrücklich festgelegt. Jeder Dienstleistungsvertrag bzw. jede Bestellung regelt den jeweiligen Auftrag und ersetzt alle früheren mündlichen oder schriftlichen Diskussionen oder Vereinbarungen über den Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen.

2.3. AUSSCHLÜSSE VOM UMFANG DER DIENSTLEISTUNGEN

Die von IProLoop erbrachten Dienstleistungen sind strikt auf die in der jeweiligen Servicevereinbarung oder Bestellung ausdrücklich beschriebenen beschränkt. Sofern nicht anders von beiden Parteien schriftlich vereinbart, ist IProLoop nicht für Dienstleistungen verantwortlich, die nicht im Servicevertrag oder in der Bestellung angegeben sind, einschließlich aller Aufgaben, die über den definierten Umfang hinausgehen, sowie zusätzlicher Beratung oder Arbeiten, die über den definierten Umfang hinausgehen. Für solche zusätzlichen Dienstleistungen ist eine neue schriftliche Vereinbarung oder eine Änderung der bestehenden Vereinbarung erforderlich.

2.4. ÄNDERUNGEN DES LEISTUNGSUMFANGS

IProLoop behält sich das Recht vor, den Leistungsumfang jederzeit zu ändern oder zu ergänzen, vorausgesetzt, diese Änderungen werden von beiden Parteien schriftlich vereinbart. Alle Änderungen des Leistungsumfangs werden schriftlich dokumentiert und spiegeln die geänderten Bedingungen wider, einschließlich aller Änderungen in Bezug auf den Zeitplan, die zu erbringenden Leistungen oder die Gebühren. Wenn solche Änderungen zu zusätzlichen Kosten führen, wird IProLoop den Kunden im Voraus informieren und seine schriftliche Zustimmung einholen, bevor er fortfährt.

2.5. DIE VERANTWORTLICHKEITEN VON IPROLOOP

IProLoop wird bei der Erbringung seiner Dienstleistungen mit angemessener Sorgfalt und Sachkenntnis vorgehen und die vereinbarten Leistungen innerhalb der im jeweiligen Dienstleistungsvertrag oder der Bestellung angegebenen Fristen erbringen. IProLoop übernimmt jedoch keine Garantie für das Erreichen bestimmter Ergebnisse, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Dienstleistungsvertrag festgelegt. IProLoop haftet nicht für die Nichterfüllung von Leistungserwartungen, die außerhalb der Kontrolle von IProLoop liegen oder die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Dienstleistungsvertrags nicht vorhersehbar waren.

2.6. VERANTWORTLICHKEITEN DES KUNDEN

Der Kunde ist dafür verantwortlich, IProLoop alle notwendigen Informationen, Zugänge und Ressourcen zur Verfügung zu stellen, die für die Erbringung der im Servicevertrag oder in der Bestellung genannten Dienstleistungen erforderlich sind. Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Genehmigungen, der Zugang zu Systemen oder die Zusammenarbeit, die für die Erfüllung der Verpflichtungen von IProLoop erforderlich sind, rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.

2.7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG IM UMFANG DER DIENSTLEISTUNGEN

Die Haftung von IProLoop für die Nichterbringung von Dienstleistungen gemäß dem Dienstleistungsvertrag oder der Bestellung ist auf den Betrag beschränkt, den der Kunde für diese spezifischen Dienstleistungen gemäß dem entsprechenden Vertrag bezahlt hat. IProLoop haftet nicht für indirekte, zufällige oder Folgeschäden, die sich aus der Erbringung von Dienstleistungen ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Geschäftsunterbrechung oder Datenverlust.

2.8. KEINE GARANTIE FÜR DAS ERGEBNIS

Obwohl IProLoop seine Dienstleistungen mit angemessener Sachkenntnis und Professionalität erbringt, erkennt der Kunde an, dass IProLoop keine Garantie für bestimmte Ergebnisse oder Resultate übernehmen kann. Die Dienstleistungen von IProLoop sind darauf ausgelegt, Geschäftsprozesse, Systeme und Abläufe zu verbessern, aber die eigenen Handlungen, Entscheidungen und externen Faktoren des Kunden können die Ergebnisse beeinflussen. IProLoop haftet nicht dafür, dass bestimmte Erwartungen nicht erfüllt werden, es sei denn, dies ist ausdrücklich in der Vereinbarung festgelegt.

3. ANMELDUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1. NICHT ERSTATTUNGSFÄHIGE ANMELDEGEBÜHR FÜR DEN EXPERTENPOOL

3.2. ZAHLUNG UND LAUFZEIT DER DIENSTLEISTUNGEN

Fälligkeitsdatum: Die Zahlung für die von IProLoop erbrachten Dienstleistungen ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. In der Rechnung wird der fällige Gesamtbetrag angegeben, einschließlich aller anfallenden Steuern, Gebühren oder zusätzlichen Kosten.

Konsequenzen bei Nichtzahlung: Wenn die Zahlung nicht innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist eingeht, behält sich IProLoop das Recht vor,:

3.3. PREISE

3.4. SÄNDIGE ZAHLUNG

3.5. WÄHRUNG

3.6. ZAHLUNGSMETHODE

3.7. KEIN VERZICHT AUF RECHTE

Die Annahme einer verspäteten Zahlung oder Teilzahlung durch IProLoop bedeutet nicht, dass IProLoop auf das Recht verzichtet, die vollständige Zahlung zu verlangen, die vereinbarten Verzugszinsen zu berechnen oder andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den gesamten fälligen Betrag einzutreiben.

4. DATENSCHUTZ UND PRIVATSPHÄRE

4.1. ALLGEMEINER DATENSCHUTZ

Verordnung (GDPR) (EU-Einwohner)

IProLoop verpflichtet sich, die Allgemeine Datenschutzverordnung (GDPR) für alle Kunden mit Wohnsitz in der Europäischen Union (EU) einzuhalten. In diesem Zusammenhang stellen wir Folgendes sicher:

IProLoop stellt sicher, dass alle Drittverarbeiter, die im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten eingesetzt werden, ebenfalls die GDPR-Standards einhalten, und dass angemessene Schutzmaßnahmen zum Schutz der Rechte der betroffenen Personen getroffen werden.

4.2. CALIFORNIA CONSUMER PRIVACY ACT (CCPA) (Einwohner von Kalifornien)

Für in Kalifornien ansässige Personen hält sich IProLoop an das kalifornische Gesetz zum Schutz der Privatsphäre von Verbrauchern (CCPA), das den Kunden die folgenden Rechte gewährt:

4.3. ALLGEMEINES DATENSCHUTZGESETZ (LGPD) (Brasilianische Einwohner)

Für in Brasilien ansässige Personen hält sich IProLoop an das Lei Geral de Proteção de Dados (LGPD), das die folgenden Datenschutzgrundsätze enthält:

4.4. PERSONAL INFORMATION PROTECTION AND ELECTRONIC DOCUMENTS ACT (PIPEDA) (Einwohner von Kanada)

IProLoop hält sich an den Personal Information Protection and Electronic Documents Act (PIPEDA) für in Kanada ansässige Personen. Insbesondere gewährleistet IProLoop Folgendes:

4.5. ALLGEMEINE DATENSCHUTZPRAKTIKEN

Zusätzlich zu den oben genannten regionalen Gesetzen ergreift IProLoop die folgenden allgemeinen Datenschutzmaßnahmen, um die Privatsphäre und die Sicherheit aller personenbezogenen Daten zu gewährleisten:
Datenminimierung: Die von IProLoop erhobenen personenbezogenen Daten sind auf das beschränkt, was für die legitimen Geschäftszwecke, für die sie erhoben werden, erforderlich ist. Wir vermeiden es, übermäßige oder unnötige Daten zu sammeln.

4.6. ENTSCHÄDIGUNG UND HAFTUNG

IProLoop haftet nicht für Verluste, Schäden oder Verletzungen, die dadurch entstehen, dass der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen nicht nachkommt oder dass der Kunde personenbezogene Daten nicht ordnungsgemäß sichert oder verwaltet. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, IProLoop von allen Ansprüchen, Verlusten oder Schäden freizustellen, die sich aus einer Verletzung der Datenschutzverpflichtungen ergeben, die auf die Handlungen des Kunden zurückzuführen sind.

5. GEISTIGES EIGENTUM

5.1. Eigentum an geistigem Eigentum

Alle Rechte an geistigem Eigentum (IP), einschließlich, aber nicht beschränkt auf Patente, Urheberrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Methoden, Software, Tools, Schulungsmaterialien, Dokumentationen, Designs und andere Schöpfungen, die von IProLoop in Verbindung mit den im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Dienstleistungen entwickelt oder bereitgestellt werden (zusammenfassend als „IP“ bezeichnet), bleiben das ausschließliche Eigentum von IProLoop. Dies gilt auch für alle Verbesserungen, Modifikationen, Aktualisierungen und abgeleiteten Werke von bestehendem IP, die von IProLoop entwickelt oder bereitgestellt wurden, unabhängig davon, ob sie während oder nach der Laufzeit dieses Vertrags entwickelt wurden. Der Kunde erkennt an, dass er keine Eigentumsrechte am geistigen Eigentum hat, es sei denn, IProLoop hat dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Nichts in diesem Vertrag ist so auszulegen, dass dem Kunden irgendwelche Rechte, Titel oder Anteile am geistigen Eigentum von IProLoop eingeräumt werden, mit Ausnahme der hierin genannten beschränkten Rechte.

5.2. Lizenz zur Nutzung von Deliverables

Vorbehaltlich der Bedingungen dieses Vertrags gewährt IProLoop dem Kunden eine nicht-exklusive, nicht übertragbare und widerrufliche Lizenz zur Nutzung der im Rahmen der Dienstleistungen erstellten Ergebnisse (wie Berichte, Entwürfe, Software und andere Ergebnisse) ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden und in Übereinstimmung mit dem Umfang dieses Vertrags. Diese Lizenz gewährt dem Kunden kein Recht auf:

die Leistungen oder Teile davon zu kopieren, zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich auszustellen, es sei denn, dies ist im Rahmen dieses Vertrags ausdrücklich gestattet.

ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von IProLoop zu modifizieren, zu adaptieren, zu übersetzen oder abgeleitete Werke auf der Grundlage der Ergebnisse zu erstellen.

Unterlizenzen zu vergeben, abzutreten oder die Lizenz an Dritte zu übertragen, sei es gegen Entgelt oder anderweitig, es sei denn, IProLoop hat dies ausdrücklich und schriftlich genehmigt.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass jede unbefugte Nutzung der Deliverables außerhalb des Geltungsbereichs dieser Lizenz einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung darstellt und zur Beendigung der Lizenz und zu weiteren rechtlichen Schritten führen kann.

5.3. Schutz des geistigen Eigentums von IProLoop

Der Kunde verpflichtet sich, alle angemessenen Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um das geistige Eigentum von IProLoop vor unbefugter Nutzung, Offenlegung oder Verletzung zu schützen. Dies beinhaltet unter anderem:
Sicherstellen, dass alle Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Vertreter, die Zugang zum geistigen Eigentum von IProLoop haben, an Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind, die nicht weniger streng sind als die in dieser Vereinbarung enthaltenen.
Dritten nicht zu gestatten, auf das geistige Eigentum zuzugreifen, es zu nutzen oder zu kopieren, ohne vorher die schriftliche Zustimmung von IProLoop eingeholt zu haben.
Im Falle einer unbefugten Nutzung oder Verletzung des geistigen Eigentums von IProLoop verpflichtet sich der Kunde, IProLoop unverzüglich zu benachrichtigen, und IProLoop behält sich das Recht vor, geeignete rechtliche Schritte zur Durchsetzung seiner Rechte einzuleiten.

5.4. Vertraulichkeit von geistigem Eigentum

Beide Parteien erklären sich damit einverstanden, dass alle geschützten Informationen, geistiges Eigentum und Geschäftsgeheimnisse, die im Rahmen der Vereinbarung offengelegt werden, vertraulich behandelt werden und ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder im Rahmen eines Gerichtsverfahrens. Dazu gehören unter anderem:
Vertrauliche Geschäftspläne, technische Daten, finanzielle Informationen oder andere urheberrechtlich geschützte Informationen einer der beiden Parteien.
Kundendaten, Kundeninformationen oder andere Daten, die IProLoop im Zusammenhang mit den Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden.
Die Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten auch nach Beendigung dieser Vereinbarung und bleiben so lange bestehen, bis die vertraulichen Informationen ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich zugänglich werden.

5.5. Ausnahmen von der Vertraulichkeit

Die Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten nicht für Informationen, die:
rechtmäßig im Besitz der empfangenden Partei waren, bevor sie von der offenlegenden Partei offengelegt wurden.
ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich zugänglich werden.
von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt werden, ohne auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei Bezug zu nehmen.
offengelegt werden, um eine gesetzliche Anforderung zu erfüllen, einschließlich eines Gerichtsbeschlusses oder einer Vorladung, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei die offenlegende Partei unverzüglich benachrichtigt, um der offenlegenden Partei die Möglichkeit zu geben, eine Schutzverfügung oder ein anderes geeignetes Rechtsmittel zu beantragen.

5.6. Überleben von Rechten an geistigem Eigentum

Der Kunde erkennt an, dass die gewährten Rechte zur Nutzung der Ergebnisse von der fortgesetzten Einhaltung der Bedingungen dieses Vertrags abhängig sind. Im Falle der Kündigung oder des Auslaufens dieses Vertrags stellt der Kunde unverzüglich die Nutzung der Leistungen und des sonstigen geistigen Eigentums von IProLoop ein und gibt auf Verlangen von IProLoop alle Materialien, die dieses geistige Eigentum enthalten, zurück oder zerstört sie.

5.7. Durchsetzung von Rechten an geistigem Eigentum

IProLoop behält sich das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten, einschließlich Unterlassungsklagen, um die unbefugte Nutzung oder Verletzung seines geistigen Eigentums zu verhindern. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, IProLoop von allen Ansprüchen, Verlusten oder Schäden freizustellen, die sich aus der Verletzung dieser Klausel durch den Kunden ergeben, einschließlich jeglicher Verletzung oder widerrechtlichen Aneignung des geistigen Eigentums von IProLoop.

6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

6.1. Ausschluss von indirektem, beiläufigem und Folgeschaden

Soweit gesetzlich zulässig, haftet IProLoop nicht für indirekte, zufällige, besondere, strafende oder Folgeschäden, die sich aus oder in Verbindung mit der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrags ergeben. Dies beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf, jegliche Schäden für:
Gewinnausfall: IProLoop haftet nicht für den Verlust von tatsächlichen oder erwarteten Gewinnen oder Einnahmen, weder direkt noch indirekt, die sich aus der Nutzung der Dienste durch den Kunden oder aus der Nichterfüllung dieses Vertrages ergeben.

Der Kunde erkennt an, dass die von IProLoop bereitgestellten Dienste möglicherweise nicht frei von allen Fehlern, Bugs oder Defekten sind und dass IProLoop nicht für daraus resultierende indirekte oder Folgeschäden verantwortlich gemacht werden kann.

6.2. Ausschluss der Haftung für Ansprüche Dritter

IProLoop haftet nicht für Ansprüche Dritter, die sich aus der Nutzung der Dienste von IProLoop durch den Kunden ergeben. Dies schließt Ansprüche von Kunden, Partnern oder Konkurrenten des Kunden oder anderen Dritten ein, die aus Handlungen oder Unterlassungen des Kunden resultieren, einschließlich des Missbrauchs von Dienstleistungen, Daten oder geistigem Eigentum von IProLoop durch den Kunden.

6.3. Haftungsobergrenze

Die Gesamthaftung von IProLoop für jegliche Ansprüche, unabhängig von der Ursache der Klage, ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder anderweitig, die sich aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ergeben, ist auf den Betrag begrenzt, den der Kunde für die Dienstleistungen, die Gegenstand des Anspruchs sind, während des Zeitraums von 12 Monaten unmittelbar vor dem Ereignis, das den Anspruch begründet, tatsächlich bezahlt hat. Diese Haftungsobergrenze gilt auch dann, wenn der vom Kunden erlittene Schaden den für die spezifischen Dienstleistungen gezahlten Betrag übersteigt, und stellt die maximale Gesamthaftung von IProLoop für jeden Anspruch dar.

6.4. Keine Haftung für Ereignisse höherer Gewalt

IProLoop haftet nicht für Versäumnisse oder Verzögerungen bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Pandemien, staatliche Maßnahmen oder andere Ereignisse, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von IProLoop liegen, wie in der Klausel über höhere Gewalt beschrieben.

6.5. Haftung für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten

Keine Bestimmung dieses Vertrags schließt die Haftung von IProLoop für Schäden aus, die auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten von IProLoop zurückzuführen sind, oder beschränkt diese. In Fällen grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Fehlverhaltens bleibt IProLoop in vollem Umfang für die dadurch verursachten direkten Schäden haftbar, aber diese Haftung unterliegt der in Abschnitt 6.3 beschriebenen Beschränkung für alle anderen Arten von Ansprüchen.

6.6. Ausschluss der Gewährleistung

IProLoop garantiert nicht, dass die Dienste fehlerfrei und ohne Unterbrechungen funktionieren oder den spezifischen Anforderungen des Kunden entsprechen. Der Kunde erkennt an, dass die Dienste ohne Mängelgewähr bereitgestellt werden und dass jegliches Vertrauen in die Dienste auf eigenes Risiko des Kunden erfolgt.

6.7. Überleben von Beschränkungen

Die in diesem Abschnitt genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch nach Beendigung dieses Vertrags und selbst dann, wenn das einzige Rechtsmittel des Kunden im Rahmen dieses Vertrags seinen wesentlichen Zweck verfehlt.

6.8. Verteidigung der Interessen von IProLoop

IProLoop behält sich das Recht vor, seine Interessen zu verteidigen, einschließlich des Schutzes des geistigen Eigentums, der Eigentumsrechte und der Daten, in Fällen, in denen die Handlungen des Kunden zu Ansprüchen Dritter führen. In solchen Fällen erklärt sich der Kunde damit einverstanden, IProLoop von jeglicher Haftung, Verlusten oder Schäden freizustellen, die sich aus dem Vertragsbruch des Kunden, dem Missbrauch der Dienste oder der Nichteinhaltung geltender Gesetze und Vorschriften ergeben.

7. KÜNDIGUNG

7.1. Beendigung durch den Kunden

Der Kunde kann diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an IProLoop kündigen, wenn IProLoop seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommt. Eine solche Kündigung kann nur erfolgen, wenn IProLoop das Versäumnis nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung des Kunden über das Versäumnis behebt. Die Mitteilung muss die Art des Versäumnisses angeben und IProLoop eine angemessene Frist zur Behebung des Versäumnisses setzen, die nicht weniger als 15 Kalendertage beträgt, sofern nicht beide Parteien etwas anderes vereinbart haben.

7.2. Beendigung durch IProLoop

IProLoop kann diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Ankündigung kündigen, wenn der Kunde seine Zahlungen nicht rechtzeitig gemäß den in diesem Vertrag festgelegten Zahlungsbedingungen leistet oder wenn der Kunde gegen eine wesentliche Bedingung des Vertrags verstößt. Ein wesentlicher Verstoß umfasst unter anderem die Nichtbezahlung von Rechnungen bei Fälligkeit, den Missbrauch von IProLoops geschütztem Material oder die Nichteinhaltung von Geheimhaltungspflichten.

7.3. Folgen der Beendigung

Bei Beendigung dieses Vertrags, unabhängig vom Grund der Beendigung, gilt Folgendes:

(a) Alle ausstehenden Beträge, die IProLoop geschuldet werden, einschließlich Gebühren, Zinsen und sonstiger im Rahmen dieses Vertrags fälliger Kosten, werden sofort fällig und zahlbar.

(b) Der Kunde stellt unverzüglich die Verwendung von geschütztem Material, geistigem Eigentum oder vertraulichen Informationen ein, die von IProLoop zur Verfügung gestellt wurden. Der Kunde verpflichtet sich, diese Materialien auf Verlangen von IProLoop zurückzugeben oder zu vernichten und den Abschluss dieser Maßnahmen zu bestätigen.

(c) Wird die Kündigung von IProLoop aufgrund von Zahlungsversäumnissen oder Verstößen des Kunden gegen wesentliche Bestimmungen veranlasst, hat IProLoop das Recht, alle verfügbaren Rechtsmittel zu ergreifen, einschließlich der Begleichung ausstehender Beträge, Schadensersatz und zusätzlicher Rechtskosten, die im Zusammenhang mit der Kündigung entstehen.

7.4. Überleben der Begriffe

Ungeachtet der Beendigung dieser Vereinbarung bleiben die Verpflichtungen des Kunden in Bezug auf Vertraulichkeit, geistige Eigentumsrechte und alle anderen Bestimmungen, die ihrer Natur nach die Beendigung überdauern sollten, in Kraft.

8. STREITBEILEGUNG

8.1. Schiedsgerichtsbarkeit

Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschließlich seiner Auslegung, Verletzung, Beendigung oder Ungültigkeit, werden ausschließlich durch ein verbindliches Schiedsverfahren beigelegt. Das Schiedsverfahren wird in Übereinstimmung mit den Regeln der Internationalen Handelskammer (ICC) oder einer anderen einvernehmlich vereinbarten Schiedsstelle durchgeführt, die in Ermangelung einer besonderen Vereinbarung als anwendbar gilt. Das Schiedsverfahren ist endgültig und für alle Parteien verbindlich, und die von den Schiedsrichtern getroffene Entscheidung kann vor jedem zuständigen Gericht vollstreckt werden.

8.2. Veranstaltungsort

Der Gerichtsstand für das Schiedsverfahren sind die Niederlande und das Schiedsverfahren findet an einem von der Schiedsstelle festgelegten Ort innerhalb dieser Gerichtsbarkeit statt. Das Verfahren wird in englischer Sprache geführt, und der Schiedsspruch ist endgültig, vorbehaltlich begrenzter Berufungsmöglichkeiten, wie sie in den einschlägigen Schiedsgerichtsregeln vorgesehen sind.

8.3. Geltendes Recht

Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen der Niederlande unter Ausschluss der Grundsätze des Kollisionsrechts. Die Parteien erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass das materielle Recht der gewählten Rechtsordnung ohne Rücksicht auf deren kollisionsrechtliche Bestimmungen Anwendung findet. Diese Rechtswahlklausel gilt insoweit, als sie nicht im Widerspruch zu zwingenden Bestimmungen der Gerichtsbarkeit steht, in der das Schiedsverfahren stattfindet.

8.4. Verteidigung der Interessen von IProLoop

Im Falle eines Rechtsstreits ist IProLoop berechtigt, Forderungen für ausstehende Zahlungen, einschließlich Gebühren, Zinsen und Vollstreckungskosten, die dem Kunden im Falle eines Verstoßes entstanden sind, geltend zu machen. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, IProLoop alle angemessenen Rechtskosten zu erstatten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Anwaltskosten, Kosten für das Schiedsverfahren und alle anderen Kosten, die mit der Verteidigung der Rechte von IProLoop aus diesem Vertrag verbunden sind.
Das Schiedsverfahren soll IProLoop nicht daran hindern oder verzögern, einstweiligen Rechtsschutz oder Unterlassungsklagen bei den zuständigen Gerichten zu beantragen, um seine Interessen zu schützen, einschließlich seines geistigen Eigentums, seiner geschützten Informationen und vertraulichen Daten, falls erforderlich.

8.5. Vollstreckung des Schiedsspruchs

Die Entscheidung der Schiedsrichter kann vor jedem zuständigen Gericht vollstreckt werden. Sollte der Kunde dem Schiedsspruch nicht nachkommen, hat IProLoop das Recht, alle verfügbaren Rechtsmittel zu ergreifen, um den Schiedsspruch durchzusetzen, einschließlich der Vollstreckung in der Gerichtsbarkeit, in der sich die Vermögenswerte des Kunden befinden.

9. GEWALT MAJEURE

9.1. Definition von Höherer Gewalt

Keine der Parteien haftet für ein Versäumnis oder eine Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn ein solches Versäumnis oder eine solche Verzögerung durch Ereignisse verursacht wird, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen (ein „Ereignis höherer Gewalt“). Ein Ereignis höherer Gewalt umfasst unter anderem:
Naturkatastrophen (wie Erdbeben, Überschwemmungen, Wirbelstürme oder andere höhere Gewalt),
Pandemien, Epidemien oder Krankheitsausbrüche (einschließlich, aber nicht beschränkt auf COVID-19),
Kriege, bewaffnete Konflikte, Unruhen oder terroristische Handlungen,
Regierungsmaßnahmen, Vorschriften oder Beschränkungen (einschließlich Embargos, Exportkontrollen oder Änderungen von Gesetzen oder Vorschriften),
Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen,
Energie- oder Rohstoffknappheit,
Ausfall wesentlicher Infrastruktur (z. B.g., Telekommunikation, Transportnetzwerke), und
Jedes andere Ereignis, das außerhalb der Kontrolle der betroffenen Partei liegt.

9.2. Benachrichtigungspflicht

Wenn eine Partei von einem Ereignis Höherer Gewalt Kenntnis erlangt, das sie an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag hindert oder wahrscheinlich hindern wird, muss sie die andere Partei unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Die Benachrichtigung muss eine Beschreibung des Ereignisses höherer Gewalt, die voraussichtliche Dauer des Ereignisses und das Ausmaß, in dem die Erfüllung des Vertrags beeinträchtigt wird, enthalten. Das Versäumnis, eine solche Mitteilung zu machen, kann zum Verzicht auf jegliche Ansprüche aufgrund von Höherer Gewalt führen.

9.3. Aussetzung der Leistung

Nach der Benachrichtigung über ein Ereignis Höherer Gewalt wird die Erfüllung der Verpflichtungen der betroffenen Partei aus diesem Vertrag für die Dauer des Ereignisses Höherer Gewalt ausgesetzt. Die betroffene Partei unternimmt angemessene Anstrengungen, um die Auswirkungen des Ereignisses Höherer Gewalt abzumildern und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen so bald wie möglich nach Beendigung des Ereignisses wieder aufzunehmen.

9.4. Keine Haftung für Nicht-Erfüllung

Während des Zeitraums, in dem ein Ereignis höherer Gewalt vorliegt, kann keine der Parteien für eine Nichterfüllung oder Verzögerung der Leistung haftbar gemacht werden, noch ist die andere Partei berechtigt, Schadensersatz, Entschädigung oder Strafen als Folge einer solchen Nichterfüllung oder Verzögerung zu fordern. Dies gilt auch für Verzögerungen bei der Lieferung von Waren, Dienstleistungen oder der Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen.

9.5. Kündigungsrechte

Wenn ein Ereignis Höherer Gewalt für einen Zeitraum von 90 Tagen andauert, hat jede Partei das Recht, diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei zu kündigen. Nach der Kündigung hat keine der beiden Parteien weitere Verpflichtungen gegenüber der anderen Partei, mit Ausnahme von Verpflichtungen, die vor der Kündigung aufgelaufen sind.

9.6. Ausschlüsse von Höherer Gewalt

Ausdrücklich ausgenommen von der Definition der Höheren Gewalt sind:
Finanzielle Unfähigkeit, Verpflichtungen zu erfüllen, einschließlich der Nichteinhaltung rechtzeitiger Zahlungen.
Jedes Ereignis oder jeder Umstand, das bzw. der in der angemessenen Kontrolle der betroffenen Partei liegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fehler bei der Planung, Budgetierung oder Ressourcenzuteilung.
Jede Nichteinhaltung vertraglicher Fristen, die in angemessener Weise angepasst oder verschoben werden können, ohne den Gesamtumfang und den Zweck der Vereinbarung wesentlich zu beeinträchtigen.

9.7. Höhere Gewalt für IProLoop

Zur Wahrung der Interessen von IProLoop wird ausdrücklich vereinbart, dass IProLoop nicht für Schäden oder Verluste haftet, die dem Kunden aufgrund von Verzögerungen entstehen, wenn ein Ereignis höherer Gewalt die Fähigkeit von IProLoop beeinträchtigt, Dienstleistungen zu erbringen (z. B. Verzögerungen bei technischen Dienstleistungen, Unterbrechungen der Lieferkette oder Einschränkungen der Arbeitskraft). Darüber hinaus ist IProLoop nicht verpflichtet, eine Rückerstattung oder Gutschrift für Dienstleistungen zu gewähren, die aufgrund von höherer Gewalt verzögert oder unterbrochen werden.

9.8. Alternative Lösungen

Während eines Ereignisses höherer Gewalt wird IProLoop, soweit möglich, alternative Lösungen oder Maßnahmen anbieten, um die Auswirkungen auf den Kunden abzumildern, wie z.B. die Verschiebung der Leistungserbringung oder ggf. die Erbringung von Teilleistungen. Solche Alternativen sind jedoch nicht erforderlich, wenn das Ereignis die vollständige Erfüllung des Vertrags unmöglich oder unpraktisch macht.

10. ÄNDERUNGEN

10.1. Recht auf Änderung der Bedingungen

IProLoop behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit nach eigenem Ermessen zu aktualisieren, zu modifizieren oder zu ergänzen, um Änderungen der Geschäftspraktiken, der rechtlichen Anforderungen oder der Marktbedingungen Rechnung zu tragen. Diese Änderungen können unter anderem Änderungen der Preise, des Leistungsumfangs, der Zahlungsbedingungen oder anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung umfassen.

10.2. Mitteilung von Änderungen
Alle Ergänzungen, Aktualisierungen oder Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt, entweder per E-Mail, durch einen Hinweis auf der Website von IProLoop oder über einen anderen vereinbarten Kommunikationskanal. Die Mitteilung enthält das Datum des Inkrafttretens der Änderungen und eine Zusammenfassung der wichtigsten Aktualisierungen. Der Kunde wird aufgefordert, die aktualisierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Erhalt einer solchen Mitteilung zu überprüfen.

10.3. Akzeptanz der aktualisierten Bedingungen

Die fortgesetzte Nutzung der Dienste von IProLoop nach dem Datum des Inkrafttretens von Ergänzungen, Aktualisierungen oder Änderungen gilt als Zustimmung des Kunden zu den überarbeiteten Bedingungen. Wenn der Kunde mit den aktualisierten Bedingungen nicht einverstanden ist, muss er die Nutzung der Dienste einstellen und IProLoop über seine Absicht, den Vertrag zu kündigen, informieren. Andernfalls gilt dies als Zustimmung des Kunden zu den überarbeiteten Bedingungen.

10.4. Keine rückwirkende Wirkung

Änderungen an diesen Bedingungen haben keine rückwirkende Wirkung und gelten nur für zukünftige Transaktionen, Dienstleistungen oder Verpflichtungen im Rahmen des Vertrags nach dem Datum des Inkrafttretens der Änderungen. Änderungen ändern oder betreffen keine Rechte, Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten, die vor dem Datum der Änderungen entstanden sind, es sei denn, es ist ausdrücklich anders angegeben.

10.5. Verteidigung der Interessen von IProLoop

IProLoop behält sich das Recht vor, die Bedingungen zu ändern, um den Geschäftsbetrieb zu sichern, gesetzliche und behördliche Änderungen einzuhalten oder seine Eigentumsrechte zu schützen. Solche Änderungen können unter anderem Aktualisierungen der Zahlungsbedingungen, der Preisstrukturen, der Service-Levels und der Rechte am geistigen Eigentum umfassen, die für die Fähigkeit von IProLoop, kontinuierliche und gesetzeskonforme Dienste anzubieten, unerlässlich sind.

10.6. Kündigungsrechte im Falle von Unstimmigkeiten

Wenn der Kunde mit den Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einverstanden ist und diese Uneinigkeit die Fähigkeit oder den Wunsch des Kunden, die Dienste weiterhin zu nutzen, wesentlich beeinträchtigt, kann der Kunde diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an IProLoop kündigen. In einem solchen Fall hat der Kunde Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung für im Voraus bezahlte Dienstleistungen, gegebenenfalls auf der Grundlage des Kündigungsdatums, es sei denn, die Änderungen ergeben sich aus einer gesetzlichen Vorschrift; in diesem Fall ist keine Rückerstattung fällig.

10.7. Die Macht des Gesetzes

Jegliche Änderung oder Aktualisierung der Bedingungen muss den geltenden Gesetzen entsprechen. Sollte sich ein Teil der geänderten Bedingungen als ungültig oder nicht durchsetzbar erweisen, wird dieser Teil abgetrennt und der Rest der Bedingungen bleibt in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

11. SEVERABILITÄT

11.1. Ungültige oder undurchsetzbare Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung oder ein Teil davon von einem zuständigen Gericht oder einer Schiedsstelle für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, gilt diese Bestimmung als von dieser Vereinbarung getrennt. Die Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung berührt nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung, die in vollem Umfang gültig und wirksam bleiben.

11.2. Abänderung der ungültigen Bestimmung

Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig oder nicht durchsetzbar gehalten wird, verpflichten sich die Parteien, in gutem Glauben zu verhandeln, um die Vereinbarung in einer Weise zu ändern, die die ursprüngliche Absicht der ungültigen Bestimmung so weit wie möglich widerspiegelt und gleichzeitig sicherstellt, dass die Bestimmung rechtlich durchsetzbar ist. Eine solche Änderung ist ab dem Datum der Entscheidung des Gerichts oder Schiedsgerichts wirksam.

11.3. Wahrung von Rechten und Pflichten

Die Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit einer Bestimmung berührt nicht die Rechte, Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten der Parteien, die zum Zeitpunkt der Feststellung der Ungültigkeit bereits entstanden sind. Insbesondere ist IProLoop weiterhin berechtigt, ausstehende Zahlungen, Gebühren oder Entschädigungen zu erhalten, die vor der Feststellung der Ungültigkeit fällig waren.

11.4. Keine Auswirkungen auf andere Bestimmungen

Die Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung hat nicht die Beendigung des Vertrags zur Folge, und alle anderen Bestimmungen bleiben im größtmöglichen Umfang, den das anwendbare Recht zulässt, durchsetzbar. Die Parteien vereinbaren, die unwirksame Bestimmung gegebenenfalls durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der ursprünglichen Absicht der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, wobei die Besonderheiten des Vertrags zu berücksichtigen sind.

11.5. Verteidigung der Interessen von IProLoop

In Fällen, in denen sich eine Bestimmung als ungültig oder nicht durchsetzbar erweist, behält sich IProLoop das Recht vor, seine Interessen durchzusetzen, indem es sich auf die geltenden Rechtsmittel beruft und den Vertrag anpasst, um seine rechtliche und kommerzielle Integrität zu wahren. Dazu gehören auch Änderungen an der Vereinbarung, die die geistigen Eigentumsrechte von IProLoop, die Zahlungsstrukturen oder andere wichtige Bedingungen schützen.

11.6. Gesamte Vereinbarung

Diese Klausel ist in Übereinstimmung mit dem Grundsatz auszulegen, dass die übrigen Bestimmungen der Vereinbarung intakt und durchsetzbar bleiben, so dass keine einzelne Bestimmung die gesamte Vereinbarung unwirksam macht, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

12. ANERKENNUNG UND ANNAHME

12.1. Anerkennung der Bedingungen und Konditionen
Mit der Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrags, der Nutzung unserer Dienste oder der Durchführung von Transaktionen im Zusammenhang mit den von IProLoop angebotenen Diensten bestätigen Sie (der „Kunde“), dass Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Vertrags sorgfältig gelesen, verstanden und akzeptiert haben. Dies beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf, die Bestimmungen in Bezug auf:

12.2. Akzeptanz der Bedingungen
Indem Sie mit der Ausführung dieser Vereinbarung fortfahren oder die von IProLoop angebotenen Dienste weiterhin nutzen, bestätigen Sie, dass Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig akzeptieren. Diese Annahme ist verbindlich und bedeutet, dass Sie sich verpflichten, alle in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen einzuhalten, einschließlich derer, die sich auf etwaige Änderungen oder Aktualisierungen dieser Bedingungen beziehen.

12.3. Keine bedingte Akzeptanz

Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine Nutzung der Dienste von IProLoop eine verbindliche Annahme der vorliegenden Bedingungen darstellt. Vom Kunden vorgeschlagene gegenteilige Bedingungen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder diese ergänzen, werden von IProLoop ausdrücklich zurückgewiesen, es sei denn, beide Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart. Der Kunde erkennt an, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch keine mündlichen Erklärungen, Verhandlungen oder schriftliche Korrespondenz geändert oder ersetzt werden, es sei denn, IProLoop hat dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

12.4. Rechtliche und verbindliche Vereinbarung

Der Kunde erkennt an, dass er mit der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen rechtsverbindlichen Vertrag mit IProLoop eingeht, der die Beziehung zwischen den Parteien in Bezug auf die Erbringung von Dienstleistungen regelt. Mit dieser Anerkennung bestätigt der Kunde, dass er rechtlich befugt und in der Lage ist, einen solchen Vertrag zu schließen.

12.5. Elektronische Akzeptanz

In Fällen, in denen dieser Vertrag elektronisch oder auf andere nicht physische Weise abgeschlossen wird (z. B. durch Anklicken einer Schaltfläche „Akzeptieren“ oder durch die weitere Nutzung der Dienste von IProLoop nach einer entsprechenden Mitteilung), erkennt der Kunde an, dass eine solche elektronische Annahme die gleiche rechtliche Wirkung hat wie eine physische Unterschrift und für den Kunden verbindlich ist.

12.6. Kein Verzicht auf Rechte

Der Kunde erkennt an, dass IProLoop durch die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht auf eines seiner Rechte oder Rechtsmittel im Rahmen dieses Vertrags verzichtet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Durchsetzung der Bestimmungen zum Datenschutz, zum geistigen Eigentum oder zu den Zahlungsbedingungen. IProLoop behält sich das Recht vor, im Falle eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung die notwendigen rechtlichen oder korrigierenden Maßnahmen zu ergreifen.

IProLoop B.V. gesetzlich vertreten durch die Vorstandsmitglieder:

Selami Nurdogan
Alice Nurdogan
Looskade 20
6041 LE Roermond, NL
info@iproloop.com

CRN: 97668974

VAT ID: NL868171049B01

____________________________________

IProLoop eGbR gesetzlich vertreten durch die Vorstandsmitglieder:

Selami Nurdogan
Alice Nurdogan
Feringastr. 6
85774 Unterföhring
info@iproloop.com

GbR: eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts, eingetragen im Gesellschaftsregister des Amtsgerichts München unter der Registernummer —————–in Bearbeitung

VAT ID: DE455656211