IProLoop Allgemeine Geschäftsbedingungen – Rechtlicher Hinweis
1. EINLEITUNG
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Vertrag“) gelten für alle Dienstleistungen, die IProLoop („das Unternehmen“, „wir“, „unser“, „uns“) für seine Kunden („Kunde“, „Sie“, „Ihr“) erbringt.
Durch den Zugriff auf oder die Nutzung unserer Services, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Beschaffung, SAP-Beratung und -Schulung, Netzwerk- und Cloud-Sicherheitsservices oder andere Angebote (zusammenfassend als „Services“ bezeichnet), erklären Sie sich mit den vorliegenden Bedingungen einverstanden.
Diese Bedingungen gelten unabhängig davon, ob es sich bei dem Kunden um eine Einzelperson, ein Unternehmen oder eine andere juristische Person handelt, und sie gelten weltweit, auch in Regionen wie der Europäischen Union (EU), Kalifornien, Brasilien und Kanada.
2. UMFANG DER DIENSTLEISTUNGEN
2.1. ALLGEMEINE ÜBERSICHT DER DIENSTLEISTUNGEN
IProLoop erbringt die folgenden Dienstleistungen („Dienstleistungen“) für Kunden, die den in der jeweiligen Dienstleistungsvereinbarung oder Bestellung festgelegten Bedingungen unterliegen:
- Strategische Beschaffung: IProLoop bietet Beratung und Lösungen zur Optimierung von Beschaffungsstrategien, zur Verbesserung der Lieferantenbeziehungen und zur Steigerung der Kosteneffizienz bei Beschaffung und Einkauf.
- SAP Beratung & Schulung: IProLoop bietet fachkundige Beratungs- und Schulungsdienste für SAP-Systeme, einschließlich SAP S/4HANA, SAP MM, SAP-Beschaffungsprozesse und andere SAP-bezogene Module. Dazu gehören Systemimplementierung, Konfiguration, Anpassung und Endbenutzerschulung.
- Netzwerk- und Cloud-Sicherheit: IProLoop bietet Dienstleistungen an, die sich auf die Sicherung von IT-Infrastrukturen konzentrieren. Dazu gehören Bewertungen der Netzwerksicherheit, Erkennung von Bedrohungen, Risikomanagement, Cloud-Sicherheitslösungen und die Einhaltung relevanter Sicherheitsstandards und -vorschriften.
- IT-Systemintegration und -Optimierung: IProLoop unterstützt Unternehmen bei der Integration und Optimierung von IT-Systemen zur Steigerung der betrieblichen Effizienz. Dazu gehören die Integration von Drittanbietersoftware, kundenspezifische Lösungen und die Leistungsoptimierung der bestehenden IT-Infrastruktur.
- Maßgeschneiderte Trainingsprogramme für Unternehmen: IProLoop entwickelt und liefert maßgeschneiderte Trainingsprogramme, die auf die spezifischen Bedürfnisse von Unternehmen zugeschnitten sind. Sie verbessern die Fähigkeiten in Bereichen wie SAP, Beschaffung, IT-Systeme und Sicherheit, um nur einige zu nennen.
- Vermittlung von Experten: IProLoop vermittelt Experten und bringt Kunden mit hochqualifizierten Fachkräften in Bereichen wie Beschaffung, SAP, Netzwerk- und Cloud-Sicherheit, IT-Systemintegration und anderen Spezialgebieten zusammen.
2.2. SPEZIELLE SERVICEVEREINBARUNG ODER BESTELLUNG
Die spezifischen Dienstleistungen, die für den Kunden erbracht werden, einschließlich des Umfangs, der zu erbringenden Leistungen, des Zeitplans, der Gebühren und anderer Bedingungen, werden in dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag oder der Bestellung, die von beiden Parteien unterzeichnet werden, ausdrücklich festgelegt. Jeder Dienstleistungsvertrag bzw. jede Bestellung regelt den jeweiligen Auftrag und ersetzt alle früheren mündlichen oder schriftlichen Diskussionen oder Vereinbarungen über den Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen.
2.3. AUSSCHLÜSSE VOM UMFANG DER DIENSTLEISTUNGEN
Die von IProLoop erbrachten Dienstleistungen sind strikt auf die in der jeweiligen Servicevereinbarung oder Bestellung ausdrücklich beschriebenen beschränkt. Sofern nicht anders von beiden Parteien schriftlich vereinbart, ist IProLoop nicht für Dienstleistungen verantwortlich, die nicht im Servicevertrag oder in der Bestellung angegeben sind, einschließlich aller Aufgaben, die über den definierten Umfang hinausgehen, sowie zusätzlicher Beratung oder Arbeiten, die über den definierten Umfang hinausgehen. Für solche zusätzlichen Dienstleistungen ist eine neue schriftliche Vereinbarung oder eine Änderung der bestehenden Vereinbarung erforderlich.
2.4. ÄNDERUNGEN DES LEISTUNGSUMFANGS
IProLoop behält sich das Recht vor, den Leistungsumfang jederzeit zu ändern oder zu ergänzen, vorausgesetzt, diese Änderungen werden von beiden Parteien schriftlich vereinbart. Alle Änderungen des Leistungsumfangs werden schriftlich dokumentiert und spiegeln die geänderten Bedingungen wider, einschließlich aller Änderungen in Bezug auf den Zeitplan, die zu erbringenden Leistungen oder die Gebühren. Wenn solche Änderungen zu zusätzlichen Kosten führen, wird IProLoop den Kunden im Voraus informieren und seine schriftliche Zustimmung einholen, bevor er fortfährt.
2.5. DIE VERANTWORTLICHKEITEN VON IPROLOOP
IProLoop wird bei der Erbringung seiner Dienstleistungen mit angemessener Sorgfalt und Sachkenntnis vorgehen und die vereinbarten Leistungen innerhalb der im jeweiligen Dienstleistungsvertrag oder der Bestellung angegebenen Fristen erbringen. IProLoop übernimmt jedoch keine Garantie für das Erreichen bestimmter Ergebnisse, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Dienstleistungsvertrag festgelegt. IProLoop haftet nicht für die Nichterfüllung von Leistungserwartungen, die außerhalb der Kontrolle von IProLoop liegen oder die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Dienstleistungsvertrags nicht vorhersehbar waren.
2.6. VERANTWORTLICHKEITEN DES KUNDEN
Der Kunde ist dafür verantwortlich, IProLoop alle notwendigen Informationen, Zugänge und Ressourcen zur Verfügung zu stellen, die für die Erbringung der im Servicevertrag oder in der Bestellung genannten Dienstleistungen erforderlich sind. Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Genehmigungen, der Zugang zu Systemen oder die Zusammenarbeit, die für die Erfüllung der Verpflichtungen von IProLoop erforderlich sind, rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
2.7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG IM UMFANG DER DIENSTLEISTUNGEN
Die Haftung von IProLoop für die Nichterbringung von Dienstleistungen gemäß dem Dienstleistungsvertrag oder der Bestellung ist auf den Betrag beschränkt, den der Kunde für diese spezifischen Dienstleistungen gemäß dem entsprechenden Vertrag bezahlt hat. IProLoop haftet nicht für indirekte, zufällige oder Folgeschäden, die sich aus der Erbringung von Dienstleistungen ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Geschäftsunterbrechung oder Datenverlust.
2.8. KEINE GARANTIE FÜR DAS ERGEBNIS
Obwohl IProLoop seine Dienstleistungen mit angemessener Sachkenntnis und Professionalität erbringt, erkennt der Kunde an, dass IProLoop keine Garantie für bestimmte Ergebnisse oder Resultate übernehmen kann. Die Dienstleistungen von IProLoop sind darauf ausgelegt, Geschäftsprozesse, Systeme und Abläufe zu verbessern, aber die eigenen Handlungen, Entscheidungen und externen Faktoren des Kunden können die Ergebnisse beeinflussen. IProLoop haftet nicht dafür, dass bestimmte Erwartungen nicht erfüllt werden, es sei denn, dies ist ausdrücklich in der Vereinbarung festgelegt.
3. ANMELDUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
3.1. NICHT ERSTATTUNGSFÄHIGE ANMELDEGEBÜHR FÜR DEN EXPERTENPOOL
- Gebühr und Zahlung: Für jeden genehmigten Antrag auf Aufnahme in den Expertenpool und die Zusammenarbeit mit IProLoop wird im ersten Jahr der Zusammenarbeit eine nicht erstattungsfähige Gebühr von 80 EUR erhoben. Diese Gebühr ist zum Zeitpunkt der Bestätigung des Antrags fällig und es werden keine Leistungen erbracht, bevor die Zahlung vollständig eingegangen ist.
- Automatische Stornierung: Wenn die Antragsgebühr nicht innerhalb von 3 Werktagen nach dem Datum der Bestätigung beglichen wird, wird der Antrag automatisch und ohne weitere Benachrichtigung storniert. Der Antragsteller verliert mit der Stornierung alle Rechte und Ansprüche, die sich aus dem Antrag ergeben, und es werden keine weiteren Maßnahmen in Bezug auf den Antrag ergriffen.
- Keine Rückerstattung: Die Anmeldegebühr wird nicht zurückerstattet, wenn die Aufnahme in den Expertenpool bestätigt wird oder wenn die Anmeldung später aus irgendeinem Grund storniert wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Nichtbezahlung, Nichterfüllung der Teilnahmevoraussetzungen oder andere Gründe, die von IProLoop festgelegt werden. Der Antragsteller erkennt an, dass die Antragsgebühr unter keinen Umständen zurückerstattet wird, sobald der Antrag angenommen wurde.
3.2. ZAHLUNG UND LAUFZEIT DER DIENSTLEISTUNGEN
Fälligkeitsdatum: Die Zahlung für die von IProLoop erbrachten Dienstleistungen ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. In der Rechnung wird der fällige Gesamtbetrag angegeben, einschließlich aller anfallenden Steuern, Gebühren oder zusätzlichen Kosten.
Konsequenzen bei Nichtzahlung: Wenn die Zahlung nicht innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist eingeht, behält sich IProLoop das Recht vor,:
- Zinsen auf überfällige Beträge in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes gemäß den einschlägigen Gesetzen ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Eingang der vollständigen Zahlung zu berechnen.
- die Erbringung weiterer Dienstleistungen aussetzen oder einstellen, bis ausstehende Zahlungen beglichen sind.
- Verfolgen Sie rechtliche Schritte, um unbezahlte Beträge einzutreiben, einschließlich der dabei anfallenden Anwalts- und Inkassogebühren.
3.3. PREISE
- Gebühren für Dienstleistungen: Die Preise für die von IProLoop erbrachten Dienstleistungen werden in dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag oder der Bestellung zwischen IProLoop und dem Kunden festgelegt. Alle Preise können auf der Grundlage einer gegenseitigen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien geändert werden.
- Vereinbarung zur Zahlung: Mit der Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrags oder der Bestellung erklärt sich der Kunde bereit, die darin angegebenen Gebühren zu zahlen, einschließlich aller anfallenden Steuern, Auslagen oder sonstigen Gebühren, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen durch IProLoop entstehen.
3.4. SÄNDIGE ZAHLUNG
- Verspätungsgebühr: Wenn die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum eingeht, wird eine Verspätungsgebühr von 2% pro Monat auf den überfälligen Betrag erhoben, die täglich berechnet wird. Diese Verzugsgebühr wird ab dem Fälligkeitsdatum erhoben, bis die Zahlung vollständig erfolgt ist.
- Recht auf Aussetzung der Dienste: Bei Zahlungsverzug behält sich IProLoop das Recht vor, alle laufenden und zukünftigen Dienstleistungen im Rahmen des Vertrags auszusetzen, bis die Zahlung, einschließlich aller Verzugsgebühren, vollständig beglichen ist.
- Inkasso und Rechtskosten: Wenn die Zahlung nicht innerhalb von 60 Tagen nach Rechnungsdatum eingeht, kann IProLoop weitere Schritte unternehmen, um den ausstehenden Betrag einzutreiben, einschließlich der Beauftragung von Inkassodiensten Dritter. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, alle angemessenen Kosten, einschließlich Anwaltskosten, die IProLoop bei der Eintreibung überfälliger Beträge entstehen, zu übernehmen.
3.5. WÄHRUNG
- Währung der Zahlung: Alle Zahlungen im Rahmen dieses Vertrags müssen in Euro (EUR) erfolgen, sofern IProLoop nichts anderes schriftlich vereinbart hat. Der Kunde ist für alle Währungsumrechnungsgebühren oder Transaktionskosten verantwortlich, die bei Zahlungen in einer anderen Währung anfallen.
- Bankgebühren: Der Kunde ist für alle Bank- oder Transaktionsgebühren verantwortlich, die bei Zahlungen an IProLoop anfallen. Der volle Rechnungsbetrag muss bei IProLoop ohne Abzüge für solche Gebühren eingehen.
3.6. ZAHLUNGSMETHODE
- Zahlungsmethode: Die Zahlung muss per Banküberweisung, Kreditkarte oder auf eine andere von beiden Parteien vereinbarte Weise erfolgen. Die Bankverbindung oder Zahlungsanweisungen werden in der jeweiligen Rechnung angegeben.
- Versäumnis, Zahlungen zu begleichen: Wenn eine Zahlung nicht innerhalb der geltenden Zahlungsfristen eingeht oder bearbeitet wird, behält sich IProLoop das Recht vor, eine zusätzliche Verwaltungsgebühr für alle damit verbundenen Bearbeitungskosten zu berechnen, die durch die nicht fristgerechte Begleichung der Zahlung entstanden sind.
3.7. KEIN VERZICHT AUF RECHTE
Die Annahme einer verspäteten Zahlung oder Teilzahlung durch IProLoop bedeutet nicht, dass IProLoop auf das Recht verzichtet, die vollständige Zahlung zu verlangen, die vereinbarten Verzugszinsen zu berechnen oder andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den gesamten fälligen Betrag einzutreiben.
4. DATENSCHUTZ UND PRIVATSPHÄRE
4.1. ALLGEMEINER DATENSCHUTZ
Verordnung (GDPR) (EU-Einwohner)
IProLoop verpflichtet sich, die Allgemeine Datenschutzverordnung (GDPR) für alle Kunden mit Wohnsitz in der Europäischen Union (EU) einzuhalten. In diesem Zusammenhang stellen wir Folgendes sicher:
- Datenerhebung: Personenbezogene Daten werden nur für bestimmte, legitime Zwecke erhoben und auf rechtmäßige, faire und transparente Weise verarbeitet. Wir verpflichten uns, nur die Daten zu erheben, die für die Erbringung unserer Dienstleistungen erforderlich sind, und stellen sicher, dass unsere Kunden durch klare und prägnante Datenschutzhinweise über die Zwecke der Datenverarbeitung informiert werden.
- Rechte der betroffenen Personen: Kunden mit Wohnsitz in der EU haben das Recht auf:
- Zugang: Sie können sich bestätigen lassen, ob IProLoop ihre persönlichen Daten verarbeitet und, falls ja, auf diese Daten zugreifen.
- Berichtigung: Sie können Korrekturen oder Aktualisierungen Ihrer persönlichen Daten anfordern, um sicherzustellen, dass diese korrekt und aktuell sind.
- Löschung: Beantragen Sie die Löschung Ihrer persönlichen Daten, vorbehaltlich der Einschränkungen, die in der DSGVO beschrieben sind.
- Übertragbarkeit: Beantragen Sie die Übertragung Ihrer persönlichen Daten an einen anderen Dienstanbieter.
- Einschränkung der Verarbeitung: Sie können unter bestimmten Umständen eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten verlangen.
- Datenverarbeitungsvertrag (DPA): Falls zutreffend, schließt IProLoop eine Datenverarbeitungsvereinbarung mit dem Kunden ab, um die Einhaltung der Datenschutzverpflichtungen der GDPR sicherzustellen. In der DPA werden die spezifischen Verantwortlichkeiten beider Parteien in Bezug auf personenbezogene Daten festgelegt, einschließlich der Rolle des Kunden als Datenverantwortlicher und der Rolle von IProLoop als Datenverarbeiter.
IProLoop stellt sicher, dass alle Drittverarbeiter, die im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten eingesetzt werden, ebenfalls die GDPR-Standards einhalten, und dass angemessene Schutzmaßnahmen zum Schutz der Rechte der betroffenen Personen getroffen werden.
4.2. CALIFORNIA CONSUMER PRIVACY ACT (CCPA) (Einwohner von Kalifornien)
Für in Kalifornien ansässige Personen hält sich IProLoop an das kalifornische Gesetz zum Schutz der Privatsphäre von Verbrauchern (CCPA), das den Kunden die folgenden Rechte gewährt:
- Recht auf Auskunft: In Kalifornien ansässige Personen haben das Recht, Informationen über die Kategorien und spezifischen Teile der von uns erfassten persönlichen Daten, die Zwecke, für die die Daten erfasst werden, und die Dritten, an die die Daten weitergegeben werden, zu verlangen.
- Recht auf Löschung: In Kalifornien ansässige Personen haben das Recht, die Löschung ihrer persönlichen Daten zu verlangen, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, z.B. wenn die Daten für die Abwicklung einer Transaktion oder zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich sind.
- Recht auf Opt-Out: Einwohner von Kalifornien haben das Recht, dem Verkauf ihrer persönlichen Daten zu widersprechen (falls zutreffend). Wenn wir personenbezogene Daten verkaufen, werden wir einen einfachen und zugänglichen Mechanismus zur Verfügung stellen, mit dem Sie dem Verkauf widersprechen können.
- Recht auf Nicht-Diskriminierung: IProLoop wird keinen Kunden wegen der Ausübung seiner CCPA-Rechte diskriminieren, einschließlich der Verweigerung von Dienstleistungen oder der Berechnung unterschiedlicher Preise für Dienstleistungen aufgrund der Ausübung dieser Rechte.
4.3. ALLGEMEINES DATENSCHUTZGESETZ (LGPD) (Brasilianische Einwohner)
Für in Brasilien ansässige Personen hält sich IProLoop an das Lei Geral de Proteção de Dados (LGPD), das die folgenden Datenschutzgrundsätze enthält:
- Einverständnis: Wir holen die ausdrückliche Zustimmung der Kunden für die Verwendung ihrer persönlichen Daten ein, insbesondere für die Erhebung nicht wesentlicher Daten, wie z.B. Cookies oder marketingbezogene Daten.
- Rechte der betroffenen Personen: In Brasilien ansässige Personen haben das Recht auf:
- Zugang: Beantragen Sie Zugang zu Ihren persönlichen Daten.
- Richtigstellung: Beantragen Sie die Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger persönlicher Daten.
- Löschung: Beantragen Sie die Löschung personenbezogener Daten, vorbehaltlich der gesetzlich vorgeschriebenen Einschränkungen.
Einschränkung der Verarbeitung: Antrag auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten unter bestimmten Bedingungen. - Datensicherheit: IProLoop setzt angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff, Offenlegung, Veränderung und Zerstörung zu schützen. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit personenbezogener Daten in Übereinstimmung mit den LGPD-Anforderungen zu gewährleisten.
4.4. PERSONAL INFORMATION PROTECTION AND ELECTRONIC DOCUMENTS ACT (PIPEDA) (Einwohner von Kanada)
IProLoop hält sich an den Personal Information Protection and Electronic Documents Act (PIPEDA) für in Kanada ansässige Personen. Insbesondere gewährleistet IProLoop Folgendes:
- Einverständnis: Wir holen die ausdrückliche Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten von in Kanada ansässigen Personen ein und sorgen für Transparenz in Bezug auf die Zwecke, für die die Daten erhoben werden und wie sie verwendet werden.
- Zugang: In Kanada ansässige Personen haben das Recht, Zugang zu ihren von IProLoop gespeicherten persönlichen Daten zu verlangen. Auf Anfrage stellen wir Ihnen, vorbehaltlich bestimmter gesetzlicher Ausnahmen, eine Kopie der von uns erfassten personenbezogenen Daten zur Verfügung.
- Transparenz: IProLoop informiert die Einwohner Kanadas klar und umfassend darüber, wie ihre persönlichen Daten erhoben, verwendet, gespeichert und weitergegeben werden. Wir stellen sicher, dass Einzelpersonen vollständig über ihre Rechte informiert sind und darüber, wie sie diese Rechte gemäß PIPEDA ausüben können.
4.5. ALLGEMEINE DATENSCHUTZPRAKTIKEN
Zusätzlich zu den oben genannten regionalen Gesetzen ergreift IProLoop die folgenden allgemeinen Datenschutzmaßnahmen, um die Privatsphäre und die Sicherheit aller personenbezogenen Daten zu gewährleisten:
Datenminimierung: Die von IProLoop erhobenen personenbezogenen Daten sind auf das beschränkt, was für die legitimen Geschäftszwecke, für die sie erhoben werden, erforderlich ist. Wir vermeiden es, übermäßige oder unnötige Daten zu sammeln.
- Aufbewahrung von Daten: Personenbezogene Daten werden nicht länger aufbewahrt, als es für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, erforderlich ist. Wenn personenbezogene Daten nicht mehr benötigt werden, werden sie sicher gelöscht oder anonymisiert.
- Benachrichtigung bei Datenschutzverletzungen: Im Falle eines Datenschutzverstoßes, der die Rechte und Freiheiten von Personen beeinträchtigen könnte, benachrichtigt IProLoop unverzüglich die zuständigen Behörden und die betroffenen Personen in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen (z.B. GDPR, CCPA, LGPD, PIPEDA).
- Datenverarbeiter von Dritten: Wenn IProLoop Drittanbieter oder Dienstleister mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt, stellen wir sicher, dass diese die angemessenen Datenschutzstandards und vertraglichen Verpflichtungen zum Schutz der ihnen anvertrauten personenbezogenen Daten einhalten.
4.6. ENTSCHÄDIGUNG UND HAFTUNG
IProLoop haftet nicht für Verluste, Schäden oder Verletzungen, die dadurch entstehen, dass der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen nicht nachkommt oder dass der Kunde personenbezogene Daten nicht ordnungsgemäß sichert oder verwaltet. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, IProLoop von allen Ansprüchen, Verlusten oder Schäden freizustellen, die sich aus einer Verletzung der Datenschutzverpflichtungen ergeben, die auf die Handlungen des Kunden zurückzuführen sind.
5. GEISTIGES EIGENTUM
5.1. Eigentum an geistigem Eigentum
Alle Rechte an geistigem Eigentum (IP), einschließlich, aber nicht beschränkt auf Patente, Urheberrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Methoden, Software, Tools, Schulungsmaterialien, Dokumentationen, Designs und andere Schöpfungen, die von IProLoop in Verbindung mit den im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Dienstleistungen entwickelt oder bereitgestellt werden (zusammenfassend als „IP“ bezeichnet), bleiben das ausschließliche Eigentum von IProLoop. Dies gilt auch für alle Verbesserungen, Modifikationen, Aktualisierungen und abgeleiteten Werke von bestehendem IP, die von IProLoop entwickelt oder bereitgestellt wurden, unabhängig davon, ob sie während oder nach der Laufzeit dieses Vertrags entwickelt wurden. Der Kunde erkennt an, dass er keine Eigentumsrechte am geistigen Eigentum hat, es sei denn, IProLoop hat dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Nichts in diesem Vertrag ist so auszulegen, dass dem Kunden irgendwelche Rechte, Titel oder Anteile am geistigen Eigentum von IProLoop eingeräumt werden, mit Ausnahme der hierin genannten beschränkten Rechte.
5.2. Lizenz zur Nutzung von Deliverables
Vorbehaltlich der Bedingungen dieses Vertrags gewährt IProLoop dem Kunden eine nicht-exklusive, nicht übertragbare und widerrufliche Lizenz zur Nutzung der im Rahmen der Dienstleistungen erstellten Ergebnisse (wie Berichte, Entwürfe, Software und andere Ergebnisse) ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden und in Übereinstimmung mit dem Umfang dieses Vertrags. Diese Lizenz gewährt dem Kunden kein Recht auf:
die Leistungen oder Teile davon zu kopieren, zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich auszustellen, es sei denn, dies ist im Rahmen dieses Vertrags ausdrücklich gestattet.
ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von IProLoop zu modifizieren, zu adaptieren, zu übersetzen oder abgeleitete Werke auf der Grundlage der Ergebnisse zu erstellen.
Unterlizenzen zu vergeben, abzutreten oder die Lizenz an Dritte zu übertragen, sei es gegen Entgelt oder anderweitig, es sei denn, IProLoop hat dies ausdrücklich und schriftlich genehmigt.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass jede unbefugte Nutzung der Deliverables außerhalb des Geltungsbereichs dieser Lizenz einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung darstellt und zur Beendigung der Lizenz und zu weiteren rechtlichen Schritten führen kann.
5.3. Schutz des geistigen Eigentums von IProLoop
Der Kunde verpflichtet sich, alle angemessenen Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um das geistige Eigentum von IProLoop vor unbefugter Nutzung, Offenlegung oder Verletzung zu schützen. Dies beinhaltet unter anderem:
Sicherstellen, dass alle Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Vertreter, die Zugang zum geistigen Eigentum von IProLoop haben, an Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind, die nicht weniger streng sind als die in dieser Vereinbarung enthaltenen.
Dritten nicht zu gestatten, auf das geistige Eigentum zuzugreifen, es zu nutzen oder zu kopieren, ohne vorher die schriftliche Zustimmung von IProLoop eingeholt zu haben.
Im Falle einer unbefugten Nutzung oder Verletzung des geistigen Eigentums von IProLoop verpflichtet sich der Kunde, IProLoop unverzüglich zu benachrichtigen, und IProLoop behält sich das Recht vor, geeignete rechtliche Schritte zur Durchsetzung seiner Rechte einzuleiten.
5.4. Vertraulichkeit von geistigem Eigentum
Beide Parteien erklären sich damit einverstanden, dass alle geschützten Informationen, geistiges Eigentum und Geschäftsgeheimnisse, die im Rahmen der Vereinbarung offengelegt werden, vertraulich behandelt werden und ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder im Rahmen eines Gerichtsverfahrens. Dazu gehören unter anderem:
Vertrauliche Geschäftspläne, technische Daten, finanzielle Informationen oder andere urheberrechtlich geschützte Informationen einer der beiden Parteien.
Kundendaten, Kundeninformationen oder andere Daten, die IProLoop im Zusammenhang mit den Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden.
Die Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten auch nach Beendigung dieser Vereinbarung und bleiben so lange bestehen, bis die vertraulichen Informationen ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich zugänglich werden.
5.5. Ausnahmen von der Vertraulichkeit
Die Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten nicht für Informationen, die:
rechtmäßig im Besitz der empfangenden Partei waren, bevor sie von der offenlegenden Partei offengelegt wurden.
ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich zugänglich werden.
von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt werden, ohne auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei Bezug zu nehmen.
offengelegt werden, um eine gesetzliche Anforderung zu erfüllen, einschließlich eines Gerichtsbeschlusses oder einer Vorladung, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei die offenlegende Partei unverzüglich benachrichtigt, um der offenlegenden Partei die Möglichkeit zu geben, eine Schutzverfügung oder ein anderes geeignetes Rechtsmittel zu beantragen.
5.6. Überleben von Rechten an geistigem Eigentum
Der Kunde erkennt an, dass die gewährten Rechte zur Nutzung der Ergebnisse von der fortgesetzten Einhaltung der Bedingungen dieses Vertrags abhängig sind. Im Falle der Kündigung oder des Auslaufens dieses Vertrags stellt der Kunde unverzüglich die Nutzung der Leistungen und des sonstigen geistigen Eigentums von IProLoop ein und gibt auf Verlangen von IProLoop alle Materialien, die dieses geistige Eigentum enthalten, zurück oder zerstört sie.
5.7. Durchsetzung von Rechten an geistigem Eigentum
IProLoop behält sich das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten, einschließlich Unterlassungsklagen, um die unbefugte Nutzung oder Verletzung seines geistigen Eigentums zu verhindern. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, IProLoop von allen Ansprüchen, Verlusten oder Schäden freizustellen, die sich aus der Verletzung dieser Klausel durch den Kunden ergeben, einschließlich jeglicher Verletzung oder widerrechtlichen Aneignung des geistigen Eigentums von IProLoop.
6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
6.1. Ausschluss von indirektem, beiläufigem und Folgeschaden
Soweit gesetzlich zulässig, haftet IProLoop nicht für indirekte, zufällige, besondere, strafende oder Folgeschäden, die sich aus oder in Verbindung mit der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrags ergeben. Dies beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf, jegliche Schäden für:
Gewinnausfall: IProLoop haftet nicht für den Verlust von tatsächlichen oder erwarteten Gewinnen oder Einnahmen, weder direkt noch indirekt, die sich aus der Nutzung der Dienste durch den Kunden oder aus der Nichterfüllung dieses Vertrages ergeben.
- Verlust von Daten: IProLoop übernimmt keine Verantwortung für Datenverluste, -beschädigungen oder -verletzungen, die auf Systemstörungen, menschliches Versagen oder andere Ursachen zurückzuführen sind, die sich der Kontrolle von IProLoop entziehen.
- Betriebsunterbrechung: IProLoop haftet nicht für Betriebsunterbrechungen, Nutzungsausfälle oder Unterbrechungen des Betriebs oder Arbeitsablaufs des Kunden, unabhängig von der Ursache einer solchen Unterbrechung.
- Rufschädigung: IProLoop haftet nicht für Verluste oder Schäden am Ruf oder am Firmenwert des Kunden, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder damit zusammenhängen, einschließlich etwaiger Folgen für die Medien oder die Öffentlichkeitsarbeit.
Der Kunde erkennt an, dass die von IProLoop bereitgestellten Dienste möglicherweise nicht frei von allen Fehlern, Bugs oder Defekten sind und dass IProLoop nicht für daraus resultierende indirekte oder Folgeschäden verantwortlich gemacht werden kann.
6.2. Ausschluss der Haftung für Ansprüche Dritter
IProLoop haftet nicht für Ansprüche Dritter, die sich aus der Nutzung der Dienste von IProLoop durch den Kunden ergeben. Dies schließt Ansprüche von Kunden, Partnern oder Konkurrenten des Kunden oder anderen Dritten ein, die aus Handlungen oder Unterlassungen des Kunden resultieren, einschließlich des Missbrauchs von Dienstleistungen, Daten oder geistigem Eigentum von IProLoop durch den Kunden.
6.3. Haftungsobergrenze
Die Gesamthaftung von IProLoop für jegliche Ansprüche, unabhängig von der Ursache der Klage, ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder anderweitig, die sich aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ergeben, ist auf den Betrag begrenzt, den der Kunde für die Dienstleistungen, die Gegenstand des Anspruchs sind, während des Zeitraums von 12 Monaten unmittelbar vor dem Ereignis, das den Anspruch begründet, tatsächlich bezahlt hat. Diese Haftungsobergrenze gilt auch dann, wenn der vom Kunden erlittene Schaden den für die spezifischen Dienstleistungen gezahlten Betrag übersteigt, und stellt die maximale Gesamthaftung von IProLoop für jeden Anspruch dar.
6.4. Keine Haftung für Ereignisse höherer Gewalt
IProLoop haftet nicht für Versäumnisse oder Verzögerungen bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Pandemien, staatliche Maßnahmen oder andere Ereignisse, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von IProLoop liegen, wie in der Klausel über höhere Gewalt beschrieben.
6.5. Haftung für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten
Keine Bestimmung dieses Vertrags schließt die Haftung von IProLoop für Schäden aus, die auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten von IProLoop zurückzuführen sind, oder beschränkt diese. In Fällen grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Fehlverhaltens bleibt IProLoop in vollem Umfang für die dadurch verursachten direkten Schäden haftbar, aber diese Haftung unterliegt der in Abschnitt 6.3 beschriebenen Beschränkung für alle anderen Arten von Ansprüchen.
6.6. Ausschluss der Gewährleistung
IProLoop garantiert nicht, dass die Dienste fehlerfrei und ohne Unterbrechungen funktionieren oder den spezifischen Anforderungen des Kunden entsprechen. Der Kunde erkennt an, dass die Dienste ohne Mängelgewähr bereitgestellt werden und dass jegliches Vertrauen in die Dienste auf eigenes Risiko des Kunden erfolgt.
6.7. Überleben von Beschränkungen
Die in diesem Abschnitt genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch nach Beendigung dieses Vertrags und selbst dann, wenn das einzige Rechtsmittel des Kunden im Rahmen dieses Vertrags seinen wesentlichen Zweck verfehlt.
6.8. Verteidigung der Interessen von IProLoop
IProLoop behält sich das Recht vor, seine Interessen zu verteidigen, einschließlich des Schutzes des geistigen Eigentums, der Eigentumsrechte und der Daten, in Fällen, in denen die Handlungen des Kunden zu Ansprüchen Dritter führen. In solchen Fällen erklärt sich der Kunde damit einverstanden, IProLoop von jeglicher Haftung, Verlusten oder Schäden freizustellen, die sich aus dem Vertragsbruch des Kunden, dem Missbrauch der Dienste oder der Nichteinhaltung geltender Gesetze und Vorschriften ergeben.
7. KÜNDIGUNG
7.1. Beendigung durch den Kunden
Der Kunde kann diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an IProLoop kündigen, wenn IProLoop seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommt. Eine solche Kündigung kann nur erfolgen, wenn IProLoop das Versäumnis nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung des Kunden über das Versäumnis behebt. Die Mitteilung muss die Art des Versäumnisses angeben und IProLoop eine angemessene Frist zur Behebung des Versäumnisses setzen, die nicht weniger als 15 Kalendertage beträgt, sofern nicht beide Parteien etwas anderes vereinbart haben.
7.2. Beendigung durch IProLoop
IProLoop kann diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Ankündigung kündigen, wenn der Kunde seine Zahlungen nicht rechtzeitig gemäß den in diesem Vertrag festgelegten Zahlungsbedingungen leistet oder wenn der Kunde gegen eine wesentliche Bedingung des Vertrags verstößt. Ein wesentlicher Verstoß umfasst unter anderem die Nichtbezahlung von Rechnungen bei Fälligkeit, den Missbrauch von IProLoops geschütztem Material oder die Nichteinhaltung von Geheimhaltungspflichten.
7.3. Folgen der Beendigung
Bei Beendigung dieses Vertrags, unabhängig vom Grund der Beendigung, gilt Folgendes:
(a) Alle ausstehenden Beträge, die IProLoop geschuldet werden, einschließlich Gebühren, Zinsen und sonstiger im Rahmen dieses Vertrags fälliger Kosten, werden sofort fällig und zahlbar.
(b) Der Kunde stellt unverzüglich die Verwendung von geschütztem Material, geistigem Eigentum oder vertraulichen Informationen ein, die von IProLoop zur Verfügung gestellt wurden. Der Kunde verpflichtet sich, diese Materialien auf Verlangen von IProLoop zurückzugeben oder zu vernichten und den Abschluss dieser Maßnahmen zu bestätigen.
(c) Wird die Kündigung von IProLoop aufgrund von Zahlungsversäumnissen oder Verstößen des Kunden gegen wesentliche Bestimmungen veranlasst, hat IProLoop das Recht, alle verfügbaren Rechtsmittel zu ergreifen, einschließlich der Begleichung ausstehender Beträge, Schadensersatz und zusätzlicher Rechtskosten, die im Zusammenhang mit der Kündigung entstehen.
7.4. Überleben der Begriffe
Ungeachtet der Beendigung dieser Vereinbarung bleiben die Verpflichtungen des Kunden in Bezug auf Vertraulichkeit, geistige Eigentumsrechte und alle anderen Bestimmungen, die ihrer Natur nach die Beendigung überdauern sollten, in Kraft.
8. STREITBEILEGUNG
8.1. Schiedsgerichtsbarkeit
Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschließlich seiner Auslegung, Verletzung, Beendigung oder Ungültigkeit, werden ausschließlich durch ein verbindliches Schiedsverfahren beigelegt. Das Schiedsverfahren wird in Übereinstimmung mit den Regeln der Internationalen Handelskammer (ICC) oder einer anderen einvernehmlich vereinbarten Schiedsstelle durchgeführt, die in Ermangelung einer besonderen Vereinbarung als anwendbar gilt. Das Schiedsverfahren ist endgültig und für alle Parteien verbindlich, und die von den Schiedsrichtern getroffene Entscheidung kann vor jedem zuständigen Gericht vollstreckt werden.
8.2. Veranstaltungsort
Der Gerichtsstand für das Schiedsverfahren sind die Niederlande und das Schiedsverfahren findet an einem von der Schiedsstelle festgelegten Ort innerhalb dieser Gerichtsbarkeit statt. Das Verfahren wird in englischer Sprache geführt, und der Schiedsspruch ist endgültig, vorbehaltlich begrenzter Berufungsmöglichkeiten, wie sie in den einschlägigen Schiedsgerichtsregeln vorgesehen sind.
8.3. Geltendes Recht
Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen der Niederlande unter Ausschluss der Grundsätze des Kollisionsrechts. Die Parteien erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass das materielle Recht der gewählten Rechtsordnung ohne Rücksicht auf deren kollisionsrechtliche Bestimmungen Anwendung findet. Diese Rechtswahlklausel gilt insoweit, als sie nicht im Widerspruch zu zwingenden Bestimmungen der Gerichtsbarkeit steht, in der das Schiedsverfahren stattfindet.
8.4. Verteidigung der Interessen von IProLoop
Im Falle eines Rechtsstreits ist IProLoop berechtigt, Forderungen für ausstehende Zahlungen, einschließlich Gebühren, Zinsen und Vollstreckungskosten, die dem Kunden im Falle eines Verstoßes entstanden sind, geltend zu machen. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, IProLoop alle angemessenen Rechtskosten zu erstatten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Anwaltskosten, Kosten für das Schiedsverfahren und alle anderen Kosten, die mit der Verteidigung der Rechte von IProLoop aus diesem Vertrag verbunden sind.
Das Schiedsverfahren soll IProLoop nicht daran hindern oder verzögern, einstweiligen Rechtsschutz oder Unterlassungsklagen bei den zuständigen Gerichten zu beantragen, um seine Interessen zu schützen, einschließlich seines geistigen Eigentums, seiner geschützten Informationen und vertraulichen Daten, falls erforderlich.
8.5. Vollstreckung des Schiedsspruchs
Die Entscheidung der Schiedsrichter kann vor jedem zuständigen Gericht vollstreckt werden. Sollte der Kunde dem Schiedsspruch nicht nachkommen, hat IProLoop das Recht, alle verfügbaren Rechtsmittel zu ergreifen, um den Schiedsspruch durchzusetzen, einschließlich der Vollstreckung in der Gerichtsbarkeit, in der sich die Vermögenswerte des Kunden befinden.
9. GEWALT MAJEURE
9.1. Definition von Höherer Gewalt
Keine der Parteien haftet für ein Versäumnis oder eine Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn ein solches Versäumnis oder eine solche Verzögerung durch Ereignisse verursacht wird, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen (ein „Ereignis höherer Gewalt“). Ein Ereignis höherer Gewalt umfasst unter anderem:
Naturkatastrophen (wie Erdbeben, Überschwemmungen, Wirbelstürme oder andere höhere Gewalt),
Pandemien, Epidemien oder Krankheitsausbrüche (einschließlich, aber nicht beschränkt auf COVID-19),
Kriege, bewaffnete Konflikte, Unruhen oder terroristische Handlungen,
Regierungsmaßnahmen, Vorschriften oder Beschränkungen (einschließlich Embargos, Exportkontrollen oder Änderungen von Gesetzen oder Vorschriften),
Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen,
Energie- oder Rohstoffknappheit,
Ausfall wesentlicher Infrastruktur (z. B.g., Telekommunikation, Transportnetzwerke), und
Jedes andere Ereignis, das außerhalb der Kontrolle der betroffenen Partei liegt.
9.2. Benachrichtigungspflicht
Wenn eine Partei von einem Ereignis Höherer Gewalt Kenntnis erlangt, das sie an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag hindert oder wahrscheinlich hindern wird, muss sie die andere Partei unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Die Benachrichtigung muss eine Beschreibung des Ereignisses höherer Gewalt, die voraussichtliche Dauer des Ereignisses und das Ausmaß, in dem die Erfüllung des Vertrags beeinträchtigt wird, enthalten. Das Versäumnis, eine solche Mitteilung zu machen, kann zum Verzicht auf jegliche Ansprüche aufgrund von Höherer Gewalt führen.
9.3. Aussetzung der Leistung
Nach der Benachrichtigung über ein Ereignis Höherer Gewalt wird die Erfüllung der Verpflichtungen der betroffenen Partei aus diesem Vertrag für die Dauer des Ereignisses Höherer Gewalt ausgesetzt. Die betroffene Partei unternimmt angemessene Anstrengungen, um die Auswirkungen des Ereignisses Höherer Gewalt abzumildern und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen so bald wie möglich nach Beendigung des Ereignisses wieder aufzunehmen.
9.4. Keine Haftung für Nicht-Erfüllung
Während des Zeitraums, in dem ein Ereignis höherer Gewalt vorliegt, kann keine der Parteien für eine Nichterfüllung oder Verzögerung der Leistung haftbar gemacht werden, noch ist die andere Partei berechtigt, Schadensersatz, Entschädigung oder Strafen als Folge einer solchen Nichterfüllung oder Verzögerung zu fordern. Dies gilt auch für Verzögerungen bei der Lieferung von Waren, Dienstleistungen oder der Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen.
9.5. Kündigungsrechte
Wenn ein Ereignis Höherer Gewalt für einen Zeitraum von 90 Tagen andauert, hat jede Partei das Recht, diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei zu kündigen. Nach der Kündigung hat keine der beiden Parteien weitere Verpflichtungen gegenüber der anderen Partei, mit Ausnahme von Verpflichtungen, die vor der Kündigung aufgelaufen sind.
9.6. Ausschlüsse von Höherer Gewalt
Ausdrücklich ausgenommen von der Definition der Höheren Gewalt sind:
Finanzielle Unfähigkeit, Verpflichtungen zu erfüllen, einschließlich der Nichteinhaltung rechtzeitiger Zahlungen.
Jedes Ereignis oder jeder Umstand, das bzw. der in der angemessenen Kontrolle der betroffenen Partei liegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fehler bei der Planung, Budgetierung oder Ressourcenzuteilung.
Jede Nichteinhaltung vertraglicher Fristen, die in angemessener Weise angepasst oder verschoben werden können, ohne den Gesamtumfang und den Zweck der Vereinbarung wesentlich zu beeinträchtigen.
9.7. Höhere Gewalt für IProLoop
Zur Wahrung der Interessen von IProLoop wird ausdrücklich vereinbart, dass IProLoop nicht für Schäden oder Verluste haftet, die dem Kunden aufgrund von Verzögerungen entstehen, wenn ein Ereignis höherer Gewalt die Fähigkeit von IProLoop beeinträchtigt, Dienstleistungen zu erbringen (z. B. Verzögerungen bei technischen Dienstleistungen, Unterbrechungen der Lieferkette oder Einschränkungen der Arbeitskraft). Darüber hinaus ist IProLoop nicht verpflichtet, eine Rückerstattung oder Gutschrift für Dienstleistungen zu gewähren, die aufgrund von höherer Gewalt verzögert oder unterbrochen werden.
9.8. Alternative Lösungen
Während eines Ereignisses höherer Gewalt wird IProLoop, soweit möglich, alternative Lösungen oder Maßnahmen anbieten, um die Auswirkungen auf den Kunden abzumildern, wie z.B. die Verschiebung der Leistungserbringung oder ggf. die Erbringung von Teilleistungen. Solche Alternativen sind jedoch nicht erforderlich, wenn das Ereignis die vollständige Erfüllung des Vertrags unmöglich oder unpraktisch macht.
10. ÄNDERUNGEN
10.1. Recht auf Änderung der Bedingungen
IProLoop behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit nach eigenem Ermessen zu aktualisieren, zu modifizieren oder zu ergänzen, um Änderungen der Geschäftspraktiken, der rechtlichen Anforderungen oder der Marktbedingungen Rechnung zu tragen. Diese Änderungen können unter anderem Änderungen der Preise, des Leistungsumfangs, der Zahlungsbedingungen oder anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung umfassen.
10.2. Mitteilung von Änderungen
Alle Ergänzungen, Aktualisierungen oder Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt, entweder per E-Mail, durch einen Hinweis auf der Website von IProLoop oder über einen anderen vereinbarten Kommunikationskanal. Die Mitteilung enthält das Datum des Inkrafttretens der Änderungen und eine Zusammenfassung der wichtigsten Aktualisierungen. Der Kunde wird aufgefordert, die aktualisierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Erhalt einer solchen Mitteilung zu überprüfen.
10.3. Akzeptanz der aktualisierten Bedingungen
Die fortgesetzte Nutzung der Dienste von IProLoop nach dem Datum des Inkrafttretens von Ergänzungen, Aktualisierungen oder Änderungen gilt als Zustimmung des Kunden zu den überarbeiteten Bedingungen. Wenn der Kunde mit den aktualisierten Bedingungen nicht einverstanden ist, muss er die Nutzung der Dienste einstellen und IProLoop über seine Absicht, den Vertrag zu kündigen, informieren. Andernfalls gilt dies als Zustimmung des Kunden zu den überarbeiteten Bedingungen.
10.4. Keine rückwirkende Wirkung
Änderungen an diesen Bedingungen haben keine rückwirkende Wirkung und gelten nur für zukünftige Transaktionen, Dienstleistungen oder Verpflichtungen im Rahmen des Vertrags nach dem Datum des Inkrafttretens der Änderungen. Änderungen ändern oder betreffen keine Rechte, Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten, die vor dem Datum der Änderungen entstanden sind, es sei denn, es ist ausdrücklich anders angegeben.
10.5. Verteidigung der Interessen von IProLoop
IProLoop behält sich das Recht vor, die Bedingungen zu ändern, um den Geschäftsbetrieb zu sichern, gesetzliche und behördliche Änderungen einzuhalten oder seine Eigentumsrechte zu schützen. Solche Änderungen können unter anderem Aktualisierungen der Zahlungsbedingungen, der Preisstrukturen, der Service-Levels und der Rechte am geistigen Eigentum umfassen, die für die Fähigkeit von IProLoop, kontinuierliche und gesetzeskonforme Dienste anzubieten, unerlässlich sind.
10.6. Kündigungsrechte im Falle von Unstimmigkeiten
Wenn der Kunde mit den Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einverstanden ist und diese Uneinigkeit die Fähigkeit oder den Wunsch des Kunden, die Dienste weiterhin zu nutzen, wesentlich beeinträchtigt, kann der Kunde diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an IProLoop kündigen. In einem solchen Fall hat der Kunde Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung für im Voraus bezahlte Dienstleistungen, gegebenenfalls auf der Grundlage des Kündigungsdatums, es sei denn, die Änderungen ergeben sich aus einer gesetzlichen Vorschrift; in diesem Fall ist keine Rückerstattung fällig.
10.7. Die Macht des Gesetzes
Jegliche Änderung oder Aktualisierung der Bedingungen muss den geltenden Gesetzen entsprechen. Sollte sich ein Teil der geänderten Bedingungen als ungültig oder nicht durchsetzbar erweisen, wird dieser Teil abgetrennt und der Rest der Bedingungen bleibt in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
11. SEVERABILITÄT
11.1. Ungültige oder undurchsetzbare Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung oder ein Teil davon von einem zuständigen Gericht oder einer Schiedsstelle für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, gilt diese Bestimmung als von dieser Vereinbarung getrennt. Die Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung berührt nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung, die in vollem Umfang gültig und wirksam bleiben.
11.2. Abänderung der ungültigen Bestimmung
Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig oder nicht durchsetzbar gehalten wird, verpflichten sich die Parteien, in gutem Glauben zu verhandeln, um die Vereinbarung in einer Weise zu ändern, die die ursprüngliche Absicht der ungültigen Bestimmung so weit wie möglich widerspiegelt und gleichzeitig sicherstellt, dass die Bestimmung rechtlich durchsetzbar ist. Eine solche Änderung ist ab dem Datum der Entscheidung des Gerichts oder Schiedsgerichts wirksam.
11.3. Wahrung von Rechten und Pflichten
Die Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit einer Bestimmung berührt nicht die Rechte, Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten der Parteien, die zum Zeitpunkt der Feststellung der Ungültigkeit bereits entstanden sind. Insbesondere ist IProLoop weiterhin berechtigt, ausstehende Zahlungen, Gebühren oder Entschädigungen zu erhalten, die vor der Feststellung der Ungültigkeit fällig waren.
11.4. Keine Auswirkungen auf andere Bestimmungen
Die Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung hat nicht die Beendigung des Vertrags zur Folge, und alle anderen Bestimmungen bleiben im größtmöglichen Umfang, den das anwendbare Recht zulässt, durchsetzbar. Die Parteien vereinbaren, die unwirksame Bestimmung gegebenenfalls durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der ursprünglichen Absicht der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, wobei die Besonderheiten des Vertrags zu berücksichtigen sind.
11.5. Verteidigung der Interessen von IProLoop
In Fällen, in denen sich eine Bestimmung als ungültig oder nicht durchsetzbar erweist, behält sich IProLoop das Recht vor, seine Interessen durchzusetzen, indem es sich auf die geltenden Rechtsmittel beruft und den Vertrag anpasst, um seine rechtliche und kommerzielle Integrität zu wahren. Dazu gehören auch Änderungen an der Vereinbarung, die die geistigen Eigentumsrechte von IProLoop, die Zahlungsstrukturen oder andere wichtige Bedingungen schützen.
11.6. Gesamte Vereinbarung
Diese Klausel ist in Übereinstimmung mit dem Grundsatz auszulegen, dass die übrigen Bestimmungen der Vereinbarung intakt und durchsetzbar bleiben, so dass keine einzelne Bestimmung die gesamte Vereinbarung unwirksam macht, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
12. ANERKENNUNG UND ANNAHME
12.1. Anerkennung der Bedingungen und Konditionen
Mit der Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrags, der Nutzung unserer Dienste oder der Durchführung von Transaktionen im Zusammenhang mit den von IProLoop angebotenen Diensten bestätigen Sie (der „Kunde“), dass Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Vertrags sorgfältig gelesen, verstanden und akzeptiert haben. Dies beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf, die Bestimmungen in Bezug auf:
- Datenschutz: Der Kunde bestätigt, dass er verstanden hat, wie seine Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen, einschließlich der General Data Protection Regulation (GDPR) und anderen relevanten Datenschutzvorschriften, behandelt, verarbeitet und geschützt werden.
- Geistiges Eigentum: Der Kunde erkennt die Eigentumsrechte von IProLoop in Bezug auf geistiges Eigentum, geschütztes Material und alle anderen im Rahmen dieses Vertrags gewährten Rechte an. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Rechte am geistigen Eigentum von IProLoop, wie in diesem Vertrag dargelegt, nicht zu verletzen, zu missbrauchen oder anderweitig zu verletzen.
- Zahlungsbedingungen: Der Kunde bestätigt, dass er die Zahlungsverpflichtungen, einschließlich der Zahlungsfristen, Gebühren, Folgen des Zahlungsverzugs und der damit verbundenen Bedingungen, wie in dieser Vereinbarung dargelegt, verstanden hat. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Zahlungen pünktlich und in Übereinstimmung mit den festgelegten Bedingungen zu leisten.
- Beilegung von Streitigkeiten: Der Kunde bestätigt, dass er das Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten, einschließlich des Erfordernisses eines verbindlichen Schiedsverfahrens und der für ein solches Schiedsverfahren festgelegten Gerichtsbarkeit, wie im Abschnitt über die Beilegung von Streitigkeiten in dieser Vereinbarung beschrieben, verstanden hat.
12.2. Akzeptanz der Bedingungen
Indem Sie mit der Ausführung dieser Vereinbarung fortfahren oder die von IProLoop angebotenen Dienste weiterhin nutzen, bestätigen Sie, dass Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig akzeptieren. Diese Annahme ist verbindlich und bedeutet, dass Sie sich verpflichten, alle in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen einzuhalten, einschließlich derer, die sich auf etwaige Änderungen oder Aktualisierungen dieser Bedingungen beziehen.
12.3. Keine bedingte Akzeptanz
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine Nutzung der Dienste von IProLoop eine verbindliche Annahme der vorliegenden Bedingungen darstellt. Vom Kunden vorgeschlagene gegenteilige Bedingungen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder diese ergänzen, werden von IProLoop ausdrücklich zurückgewiesen, es sei denn, beide Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart. Der Kunde erkennt an, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch keine mündlichen Erklärungen, Verhandlungen oder schriftliche Korrespondenz geändert oder ersetzt werden, es sei denn, IProLoop hat dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
12.4. Rechtliche und verbindliche Vereinbarung
Der Kunde erkennt an, dass er mit der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen rechtsverbindlichen Vertrag mit IProLoop eingeht, der die Beziehung zwischen den Parteien in Bezug auf die Erbringung von Dienstleistungen regelt. Mit dieser Anerkennung bestätigt der Kunde, dass er rechtlich befugt und in der Lage ist, einen solchen Vertrag zu schließen.
12.5. Elektronische Akzeptanz
In Fällen, in denen dieser Vertrag elektronisch oder auf andere nicht physische Weise abgeschlossen wird (z. B. durch Anklicken einer Schaltfläche „Akzeptieren“ oder durch die weitere Nutzung der Dienste von IProLoop nach einer entsprechenden Mitteilung), erkennt der Kunde an, dass eine solche elektronische Annahme die gleiche rechtliche Wirkung hat wie eine physische Unterschrift und für den Kunden verbindlich ist.
12.6. Kein Verzicht auf Rechte
Der Kunde erkennt an, dass IProLoop durch die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht auf eines seiner Rechte oder Rechtsmittel im Rahmen dieses Vertrags verzichtet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Durchsetzung der Bestimmungen zum Datenschutz, zum geistigen Eigentum oder zu den Zahlungsbedingungen. IProLoop behält sich das Recht vor, im Falle eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung die notwendigen rechtlichen oder korrigierenden Maßnahmen zu ergreifen.
IProLoop BV vertreten durch den Vorstand:
Alice Tugca Nurdogan
Looskade 20
6041 Roermond, NL
info@iproloop.com
Handelsregister Roermond: im Registrierungsprozess, wird sich bald anmelden
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: in Bearbeitung, wird demnächst beantragt